Folgendes Szenario:
Herr A und Frau B wohnen in der Stadt N und wollen nächstes Jahr heiraten. Sie besorgen sich die Geburtsbescheinigungen von den Geburtsstandesämtern. Da sie im Standesamt der Stadt X heiraten wollen, beantragen sie jetzt die Eheschliessung in Ihrem derzeitigen Wohnort N und laut vorheriger Nachfrage läuft das so ab, dass die die Unterlagen dann an das „Traustandesamt“ der Stadt X übermitteln.
Könnte es ein Problem hinsichtlich der Zuständigkeit der Standesämter geben, wenn
Herr A und Frau B vor der Hochzeit noch in eine ganz andere Stadt umziehen ???
vielen Dank für die Hilfe…
Gruss Winnie
Hallo,
bei meiner Hochzeit war es so:
A+B wohnhaft in F haben das Aufgebot in P bestellt.
Alle Unterlagen sind gleich an das Amt in P gegangen.
A+B sind nach L umgezogen.
Das Aufgebot blieb aber in P bestehen sodass A+B in P geheiratet haben.
Geheiratet wird immer dort wo ihr wollt. Wenn ihr in X heiraten wollt ist es völlig egal ob ihr vorher 3 mal umzieht.
Die Unterlagen werden von N nach X gesendet.
Wenn von den Unterlagen etwas verloren ginge, wäre die Post die Schuldige.
Notfalls bitte nochmal im Amt in N nachfragen.
Evtl. werden die Unterlagen auch wieder ausgehändigt und Ihr könnt sie selbst nach X mitnehmen.
Ich gratuliere Euch und viel Glück in Eurer Partnerschaft.
P.S. Aus eigener Erfahrung: denkt mal über einen Ehevertrag nach.