Hallo wer-weiss-was Experten,
mal angenommen jemand wird Arbeitslos, weil sein der Betrieb in dem er Arbeitet im September 2009 niederbrennt. Nun ist er noch bis Dezember Beschäftig auf 780€ basis.
ER hat noch keine voll beschäftigung über ein Jahr gehabt und hat somit kein Anspruch auf ALG I.
Da er weis, dasss er im Januar Arbeitslos ist stellt er einen Antrag auf ALGII im Oktober.
Zu dem Zeitpunkt steht bereits fest, dass er im Februar 2010 Umziehen wird. Die Alte wohnung ist bereits gekündigt und der neue Mietvertrag wird am 22.12.2009 Unterschrieben.
ER hat den Antrag schon für beide Wohnungen gestellt.
Problem ist, dass die neue Wohnung 12m² zu groß ist und die Kosten auch den Höchstsatz für Unterkunft und Heizung übersteigt.
Ist es nicht so, dass wenn man in einer Wohnung wohnt die zu Teuer ist, mann aber ALGII beantragt, der Staat dann die Wohnung noch ein halbes Jahr bezahlt???
Vielen dank für die Antworten.
Hallo,
Problem ist, dass die neue Wohnung 12m² zu groß ist und die
Kosten auch den Höchstsatz für Unterkunft und Heizung
übersteigt.
ist das gesichert? Hat das Amt dies ausreichend dargelegt und die aktuellen Werte des örtlichen Wohnungsmarkts veranschlagt? Sind überhaupt ausreichend Angebote günstiger Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt verfügbar? Einige Ämter hinken noch der Rechtsprechung hinterher und veranschlagen zu niedrige Werte der Angemessenheit.
Eine Durchforsten der Zeitungen lohnt sich eventuell, sofern es keinen Mietspiegel gibt. Anhaltspunkt kann auch die Wohngeldtabelle sein, wie hoch dort die Miete angesetz wird.
Allein auf die Größe kommt es nicht an (Produkttheorie)
Ist es nicht so, dass wenn man in einer Wohnung wohnt die zu
Teuer ist, mann aber ALGII beantragt, der Staat dann die
Wohnung noch ein halbes Jahr bezahlt???
Maximal 6 Monate, ab dann nur die angemessene Miete, sofern die nicht Angemessenheit hinreichend begründet wird.
Hier kann man über Stichworte nach Urteilen suchen.
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtspr…
Eines davon:
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtspr…
TM
Hallo,
laut Wohngeldtabelle vom Bundesministerium stehen der Person 306€ zu.
Die ARGE hat aber eine eigene Tabelle, die besagt: eine Person = 50m² = 237€ KM-
Das mit dem ausreichend Wohnraum prüfe ich!
Aber übernehmen die auch die Miete, wenn jmd. während der Antragsstellung umzieht???
Sodass, wenn der Antrag durch ist, er dann 2 Wochen später den Umzug macht???
Danke erstmal für die Antwort
Hallo,
laut Immowelt.de liegt der Mittelwert p m² bei 7,50€.
Das ergibt für eine 50m² Whg eine Nettokaltmiete von 375€.
Warum haben die dann Tabellen wo nur 237€ angegeben sind???
lg ruben