Hallo,
sie ist während der Elternzeit mit der ganzen Familie (Mann und 3 kleine Kinder) umgezogen und muss nun auf Grund der Entfernung (über 500 km) ihre bisherige Stelle kündigen. Laut Elterngeldgesetz heißt es: Der AN kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.
Heißt das, dass wenn die Elternzeit im November endet, man auch nur zum November kündigen kann und nicht unter Einhaltung der 3 Monatsfrist bereits im Mai und somit schon ab September arbeitslos wäre? Falls man nicht sofort eine neue Stelle finde, möchte man doch gern noch ALG1 beziehen oder gibt es somit Probleme und man muss wirklich bis zum Ende der Elternzeit warten?
Vielen Dank für eine Antwort!