Umzug während eines Sorgerechtsverfahrens

Hallo, ich hoffe mir kann jemand weiter helfen.

Vater (V) und Mutter (M) haben eine gemeinsame 2 1/2 jährige Tochter. V und M sind nicht verheiratet und leben mit der gemeinsamen Tochter zusammen in einem Haushalt. Das alleinige Sorgerecht liegt bei M. Nun möchte sich M von V trennen und in diesem Zuge auch die gemeinsame Wohnung verlassen und mit der Tochter weg ziehen. Der Zukünftige Wohnort liegt ca 30 km entfernt. Da das Verhältnis zwischen V und M bereits seit einiger Zeit sehr desolat ist, hat V des öfteren den Wunsch auf gemeinsame Sorge geäußert. M hat in der Vergangenheit edoch wiederholt damit gedroht das wenn M das gemeinsame Sorgerecht beim Familiengericht beantragt Sie umgehend ausziehen würde. Da es V jedoch ein besonderes Anliegen ist, dass seine Tochter am derzeitigen Wohnort bleibt hat er es bis jetzt unterlassen, das Sorgerecht einzuklagen aus der Angst heraus das M von heute auf Morgen verschwindet. Nun hat M konkrete Pläne die gemeinsame Wohnung mit der Tochter zu verlassen. Nun zur Frage:
Wenn V nun das gemeinsame Sorgerecht beim Familiengericht beantragt, darf die Mutter während des laufenden Verfahrens den Wohnort wechseln oder gibt es hier Regelungen die den Umzug während des Verfahrens untersagen?

Ohne inhaltlich etwas beitragen zu können:
Kannst du im Text nicht einfach Mutter und Vater schreiben anstatt das die ganze Zeit so abzukürzen?
Das machte den Text weder kürzer noch lesbarer.
Ich finde sowas grässlich!

Solange die Mutter also M bzw. Du das alleinige Sorgen hat, bestimmt sie auch den Aufenthaltsort des Kindes. Und solange das „angedrohte“ Sorgerechtsverfahren des Vaters nicht durchgeführt und entschieden ist, bleibt es dabei.
Ich halte es aber für ziemlich daneben, die beabsichtigte Trennung der Eltern am Sorgerechtsverfahren für das arme Kind fest zu machen. Bei nur 30 km Entfernung zwischen den Wohnorten dürfte ein gemeinsames Sorgerecht machbar sein.
Beim Sorgerechtsverfahren geht es um das Kind und nicht um verletzte, enttäuschte oder beleidigte Erwachsene in ihrer Paarbeziehung, sondern um ihre Aufgabe als Eltern.

Das ist dein Beitrag???

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sollte dir eigentlich geholfen haben. bei einen deiner probleme.

warum eigentlich? ist der vater nicht als vater eingetragen?

die sich ja irgendwie bei zu hoher räumlicher Distanz nicht unbedingt besser wahrnehmen lässt!

Besser vielleicht nicht als zusammen wohnend. Um miteinander zu kommunizieren und gegenseitige Besuche mit/zu Kind oder gemeinsame Aktivitäten zu unternehmen, sind 30 km aber eine winzig kleine Distanz. Kann man ja sogar mit dem Fahrrad schaffen!
Vielleicht mal miteinander reden. Geht über 30 km auch per Telefon etc.