Umzug - was passiert mit Gewerbe?

Hallo,

ich bin vor kurzem bei meinem Vater aus- und in eine andere Stadt gezogen. Nun hatte ich in meiner Heimatstadt ein Kleinstgewerbe angemeldet, da ich mir nebenbei etwas Geld mit Webdesign verdiene. Muss ich dieses nun in meiner Heimatstadt abmelden und in meinem neuen Wohnort anmelden oder kann ich das einfach dort angemeldet lassen? Immerhin wohnt mein Vater dort immer noch und könnte meine Post etc. empfangen.

Grüße

hallo BlubDing123,
kann ich leider nichts sicheres dazu sagen
gruß
p

Hallo,

Kleinstgewerbe angemeldet,

Es gibt nur eine Gewerbeanmeldung.

Beim Thema Ummeldung bin ich nicht sehr informiert, aber wenn man es weiter betreibt, wird man es wohl ummelden müssen, weil es ja am neuen Ort betrieben wird.

Es muss halt das angemeldet sein, was auch wirklich passiert.

Informier Dich mal in aller Ruhe bei dem nun zuständigen Gewerbeamt.

Gewerbe-Adresse dann auch in der Homepage und auf Rechnungen ändern!

Hinweis: Die Ummeldung und die Fahrt zum Gewerbeamt zählen als Ausgabe bei der Gewinnermittlung.

Grüße

Du musst das gewerbe nicht ab und an melden,sondern einfach ummelden.Das musst du tun,weil da Geldstrafen drohen können wenn dus nicht tust.

Du musst das gewerbe nicht ab und an melden,sondern einfach
ummelden.Das musst du tun,weil da Geldstrafen drohen können
wenn dus nicht tust.

Da ich doch in eine andere Stadt umziehe, ist dies doch nicht möglich:
„Führt der Umzug des Gewerbes in eine andere Stadt oder Gemeinde, so reicht eine Gewerbeummeldung nicht. Denn dann muss das Gewerbe am bisherigen Standort zunächst abgemeldet werden, um dann am neuen Standort im dortigen Gewerbeamt wieder angemeldet zu werden. Dabei entsteht erneut die Gebühr zur Gewerbeanmeldung.“
Quelle: http://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeanmeldung/um…

Es gibt nur eine Gewerbeanmeldung.

Da hast du natürlich Recht, ich wollte nur betonen, dass ich es nur nebenbei betreibe.

Beim Thema Ummeldung bin ich nicht sehr informiert, aber wenn
man es weiter betreibt, wird man es wohl ummelden müssen, weil
es ja am neuen Ort betrieben wird.

Es muss halt das angemeldet sein, was auch wirklich passiert.

Genau das ist ja meine Frage - meine Dienstleistungen sind ja nicht wirklich ortsgebunden. Und über die alte Adresse wäre ich ja noch erreichbar (es ist das Haus meines Vaters).

Informier Dich mal in aller Ruhe bei dem nun zuständigen
Gewerbeamt.

Das werde ich dann wohl auch direkt am Montag machen!

Gewerbe-Adresse dann auch in der Homepage und auf Rechnungen
ändern!

Hinweis: Die Ummeldung und die Fahrt zum Gewerbeamt zählen als
Ausgabe bei der Gewinnermittlung.

Danke für die Hinweise und noch einen schönen Sonntagabend!

Grüße

Hallo,

wenn Dein erster Wohnsitz jetzt in der neuen Stadt ist, mußt Du Dein Gewerbe ummelden. Um sicher zu sein, setze Dich mit Deinem Steuerberater oder Finanzamt in Verbindung.

Grüße

Hallo,
also um das Ummelden kommt man nicht herum. Entweder einen Zweitwohnsitz in der Heimatstadt anmelden oder eine Gewerbeummeldung. Die Ummeldung besteht in der Regel aus einer Gewerbeabmeldung am alten Standort und einer Anmeldung am neuen Standort. Die Formulare dazu gibt es zum download auf der homepage der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.

Gruß,
Johannes Wörle
www.ihr-umzugsexperte.de

PS: Weitere Infos zum Ummelden gibt es unter:
http://www.frankfurt-umzug.de/html/ummelden.html

Genau das ist ja meine Frage - die Dienstleistungen sind ja
nicht wirklich ortsgebunden. Und über die alte Adresse wäre
man ja noch erreichbar (es ist das Haus des Vaters).

Der Sitz des Gewerbes ist dort, wo der Ausführende (wohnt und) es betreibt.
Es klingt hier nicht so, als sei der Vater Ausfürender oder Betreiber des Ganzen.

Grüße

Hallo,

muss umgemeldet werden!

Viele Grüße

Sascha

ich weiss es nicht.
Ich würde das Gewerbeamt anrufen und dort fragen (falls von hier nix kommt).