Hallo miteinander. Mein Mann und ich überlegen einen Umzug in meine Heimat NRW obwohl er weiter in BaWü arbeitet. Meine Tochter bekommt im Januar ein Baby und möchte mich in Ihrer Nähe haben.Ausserdem fehlt mir meine Heimat nach 10 Jahren Schwabenland.Mein Mann muss aber noch ca. 10 Jahre in der Nähe von Stuttgart arbeiten. Nun erwägen wir einen Umzug nach NRW und mein Mann würde dann ein möbiliertes Zimmer nahe der Arbeit suchen. Er käme dann am Wochenende von Freitags bis Montags morgens heim. Können wir hier eine doppelte Haushaltsführung geltend machen? Weiss jemand,was genau wir absetzen können? Bin dankbar über jeden Rat. Würde so gerne in meine Heimat zurück. Bin im übrigen 100 % schwerbehindert,weiss nicht, ob das relevant ist.
Vielen Dank schon mal
Servus,
der doppelte Haushalt würde bei dieser Gestaltung nicht aus beruflichem Anlass gegründet, sondern aus privatem.
Anders sähe das aus, wenn zuerst der Haushalt insgesamt nach NRW verlegt wird (aus privatem Anlass, keine Umzugskosten oder sowas sind dann Werbungskosten) und dann erst nach einer Anstandsfrist in einer Pension oder einem Monteurszimmer ohne eigenen Herd (der macht den ‚Haushalt‘ aus) der dann ja zweite Haushalt in Leonberg, Kirchheim oder wo auch immer gegründet würde.
Ob das nur ‚für die Steuer‘ rentabel ist, hängt davon ab, zu welchem Preis für zwei-drei Monate eine Unterkunft zu finden ist, die keinen Haushalt darstellt.
Schöne Grüße
MM
Hallo MM und danke für deine Antwort. Das wird wahrscheinlich so sein. Familie A wird erst mal mit dem kompletten Haushalt nach NRW ziehen. So schnell wird auch der Mann keine kleine Wohnung finden.Kann eher sein, dass er in einer Pension oder so übernachten muss anfangs und sich dann eine kleine Wohnung oder ein Zimmer sucht(mit Herd ) was könnte Familie A dann geltend machen?
Und wie kann ich meine Frage jetzt ändern damit sie nicht gelöscht wird?
Servus,
- Kosten der Suche (Makler, Besichtigungen)
- Kosten der ersten Hinfahrt und der letzten Rückfahrt wie Reisekosten (= pauschal 0,30 € pro gefahrenem Kilometer)
- Kosten für Familienheimfahrten wie Wege zur ersten Arbeitsstelle (= pauschal 0,30 € pro Entfernungskilometer)
- für die ersten drei Monate Mehraufwand für Verpflegung (24 € für jeden ganzen Tag, 12 € für angebrochene Tage wie z.B. Freitag mit Heimfahrt am Abend)
Wegen der etwas „windigen“ Gestaltung betreffend berufliche/private Veranlassung, die ich konkret so noch nicht ausprobiert habe, ist es sicherlich nützlich, wenn man die ‚Anstandsfrist‘ zwischen Verlegung des Haushaltes nach NRW und dann Gründung des doppelten Haushaltes am Beschäftigungsort so legt, dass sie einen Jahreswechsel mit einschließt: Die Perspektive bei der Veranlagung ist das Kalenderjahr, und wenn die Familie am 01.01. in Castrop-Rauxel wohnt und dann der Gatte am 15.02. einen doppelten Haushalt in Holzgerlingen gründet, liegt die Frage, warum er denn erst am 01.12. von Aidlingen nach Castrop-Rauxel umgezogen ist, nicht gar so offen auf dem Tisch: Das war ein anderes Jahr und ist für den veranlagenden Sachbearbeiter zwölf Monate her.
Schöne Grüße
MM
Vielen Dank Wir haben Sonntag einen Besichtigungstermin in NRW.Nur damit wir in etwa wissen was so auf uns zukommt.Wird schon so aufregend genug.
Hallo,
beziehe den Einkommensteuereffekt aber nicht als fest geplanten Ertrag in die Rechnung ein, sondern bloß als ‚nice to have‘. Und denke dran, dass 1.000 € Werbungskosten nicht zu 1.000 € Steuerersparnis führen, sondern (je nach Höhe des Einkommens) nur zu ungefähr 300 €.
Schöne Grüße
MM
ja das ist mir schon klar zur Zeit haben wir so gut wie nichts abzusetzen. Wir müssen sogar alle 3 Monate vorraus zahlen.Ich hoffe eben nur,dass das etwas reduziert wird. Vielen lieben Dank nochmal
Na doch. Der zweite Haushalt ist ja dann der, der sich nicht am Wohnort der Familie befindet. Und der ist ganz klar beruflich veranlasst. Der erste/Wohnort der Familie ist naturgemäß immer privat veranlasst. Aber um den geht es ja auch nicht. Was in dem von Dir wahrscheinlich gemeinten Sinne nicht ginge, wäre die Anerkennung eines zweiten Haushalts am Wohnort der Tochter. Wenn sich aber die Zweitwohnung am Beschäftigungsort befindet, ist steuerrechtlich alles ok. So sieht das jedenfalls der BFH schon eine Weile.
Hm, der Link funktioniert nicht, wie ich das dachte. Also dort selber das Az. VI R 23/07 eingeben und lesen. Oder einfach mal unter dem Stichwort Wegverlegungsfall suchen.
Grüße
Da braucht man gar nichts extra gestalten und das ist auch nicht windig, sondern wie gesagt schon längst vom obersten Steuergericht durchgewunken.
Schönen Dank -
wer hat denn da geschlafen, dass es dazu keinen NA-Erlass gibt?
Dass eine berufliche Veranlassung vorliegt, wenn ich aus privatem Anlass vom Ort der Beschäftigung wegziehe und damit überhaupt erst den Haushalt „verdopple“, mag verstehen wer mag.
Noja, umso besser!
Schöne Grüße
MM
Vielen Dank
Vielleicht ist es einfach der falsche Denkansatz. Denn konsequent zu Ende gedacht, könnte man doch dann auch jedem, der weiter als x km vom Arbeitsort entfernt wohnt, sagen: Selber schuld, den Wohnort hast Du Dir ja privat veranlasst gesucht, ist jetzt auch Dein Pech, wenn Du weiter fahren musst. Wäre sicher auch ein Ansatz. Womöglich verstieße der nicht mal gegen die Verfassung. Nun ist es aber erstmal so und vielleicht auch einfach der aktuellen Lebenswirklichkeit geschuldet, die eben in den 50er noch eine andere war als heute.
Grüße
Servus,
es ist schlicht der Ansatz, der von allen Beteiligten gepflegt wurde, bis der BFH in dem von Dir verlinkten Urteil was anderes festlegte: Wer aus privater Veranlassung irgendwo hinzog, begründete damit keinen doppelten Haushalt aus beruflichem Anlass, weder hier noch da, schlicht weil die ganze Aktion nicht beruflich veranlasst war.
Schöne Grüße
MM
Na dann ist das eben mal ein Beispiel dafür, dass man das jahrelang falsch interpretiert hat. Ist auch kein Vorwurf an Dich oder „die“. Ich kann das nachvollziehen, dass man das so sehen wollte.
Für mich klingt es aber absolut plausibel, dass auch in einem solchen Fall der zweite Haushalt beruflich veranlasst ist. Denn wenn der dort nicht arbeiten würde, gäbe es für den auch keinen Anlass dort eine Wohnung zu haben bzw. zu behalten, jedenfalls keinen beruflichen.
Wenn z.B. ein Paar heiratet und der eine zum anderen zieht, dann ist das privat veranlasst. Wenn aber einer davon dann einen längeren Weg zur Arbeit hat, darf er trotzdem den längen Weg geltend machen. Auch wenn das Paar später umzieht und beide einen längeren Weg hätten, dürften die den längeren Weg ansetzen. Nach dem bisher gepflegten Ansatz hinsichtlich doppelter Haushaltsführung hätte das eigentlich auch nicht sein dürfen, stimmt´s oder habe ich recht?
Insofern ist da jetzt seit einiger Zeit Gleichstand. Und vielleicht hat man auch deswegen keinen NE aus dem Hut gezogen, weil das dann die logische Konsequenz gewesen wäre und das Ganze vollkommen unhandlich gemacht hätte.
Grüße