Umzug wegen Ende einer unechten Haushaltsführung

Guten Tag,

ich hatte bis letztes Jahr ein kleines, günstiges WG Zimmer an meinem Arbeitsort und ein Zimmer bei meinen Eltern, welches 135km von meiner Arbeitsstelle entfernt ist.
Der Wohnort meiner Eltern war der erse Wohnsitz, da ich dort meinen Lebensmittelpunkt hatte. (Freund, Vereinstätigkeiten, jedes Wochenende und an Feiertage und 1 Tag Home-Office dort).

Mitte Leitzen Jahres bin ich nun nach 9 Monaten in meinem ersten Job nach dem Studium und 9 Monaten unechter doppelter Haushaltsführung, ganz an den Ort meiner Arbeitsstelle gezogen, in eine eigene Wohnung, und habe sowohl den Wohnsitz bei meinen Eltern als auch das WG Zimmer aufgegeben.

Nun meine Frage, kann ich diesen Umzug als Werbungskosten in beruflicher Hinsicht geltend machen? Die Fahrzeit verkürzt sich dadurch merklich, weil ich nicht mehr regelmäßig fahre, weil ich durch die Wohnung vor Ort eine andere Qualität von Rückzugsort habe.

Bis zu diesem Umzug habe ich einmal pro Woche die einfach die Fahrt zu meinen Eltern angegeben und für die restlichen 4 Tage den Weg vom WG-Zimmer aus. Das sollte ja passen, oder?

passe. Keine Ahnung. Gruß, Daniela

Hallo grüne Zitrone, mich wundert es etwas, dass das Finanzamt bisher bei dir doppelte Haushaltführung anerkannt hat, obwohl du ja bei deinen Eltern keinen eigenen Haushalt unterhalten hast. Hast wahrscheinlich Glück gehabt. Da du jetzt aber eine richtige eigenen Wohnung am Arbeitsort , gründest du auch einen echten eigenen Haushalt. Alles, was du in diesem Zusammenhang an Kosten haben wirst, kannst du absetzen: Umzugskosten, Möbel, Kosten für Ummeldungen usw. Also hebe jeden Kassenzettel oder Quittung gut auf und gebe alles bei der nächsten Steuererklärung mit ab. Viel Glück. Heidi

Sorry, damit kenne ich mich nicht im Detail aus. Vielleicht kann ja jemand anderes besser weiterhelfen - viel Glück!

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.

Gilt das gründen eines echten eigenen Haushalts am Arbeitsort automatisch als absetzbar?
Also auch, wenn man vorher in einem kleinen WG Zimmer mit 16m^2 gelebt hat?

Ich habe diese Frage heute mit Freunden diskutiert und wir waren uns äußerst uneins…

viele Grüße
Zitty

Hallo grüne Zitrone, eine WG ist ja kein eigener Haushalt im steuerrechtlichen Sinne, sondern ein Haushalt, in den sich mehrere Personen, die sich quasi „fremd“ sind, `reinteilen. Etwas anders wäre es allerdings, wenn alle Gegenstände in der WG-Wohnung dein Eigentum wären und du stellst sie den anderen Mitgliedern deiner WG zur Nutzung zur Verfügung ohne daß z.B. ein Untermietverhältnis zwischen euch besteht. Wenn du aber aus beruflichen Gründen (z.B. kürzerer Arbeitsweg, Auszug aus der elterlichen Wohnung) einen wirklich eigenen Haushalt gründest, dann sind alle damit verbundenen Kosten steuerlich absetzbar. Die Kosten für den ersten eigenen Haushalt sind dabei nur einmal im Leben absetzbar. Die Kosten für einen beruflich veranlassten Umzug immer dann, wenn du selbst auch Vorteile davon hast, z.B. der Arbeitsweg verkürzt sich um mindestens 1 Stunde oder ist besser erreichbar oder ist im Interesse des AG. Private Gründe dürfen dabei nicht im Vordergrund stehen. Die dabei anfallenden Speditionskosten kannst du aber in jedem Fall als haushaltnahe Dienstleistung geltend machen. Viele Grüße. Heidi