Umzug wegen neuen Arbeit. Hilfe vom Jobcenter für Wohnmiete

Guten Tag,

ich hätte eine Frage.
Mein Bekannter bezieht bis jetzt ALG2 und hat eine Arbeit gefunden und Arbeitsvertrag abgeschlossen.
Dafür muss er sich in andere Region umziehen wo er eine Wohnung mieten plant.

Mein Bekannter hat mit dem Berator vom JobCEnter vorgesprochen: es war ihm vom Jobcenter nach Absprache sehr gutwillig empfohlen, (nach seiner Situation) die Hilfe von Jobcenter zu beantragen. Die Hilfe besteht darin, dass Jobcenter 2 Monaten je 260 Euro zu Hilfe der Miete im Arbeitsort zahlen könnte.

Er wollte aber zuerst (1-monat-lang) ein Zimmer mieten (weil ohne Mietvertrag und nur mit Rechnung) und zu schauen, ob Zimmer und Wohnanlage i.O sind. Wenn ja - dann wollte er auch langfristig das Zimmer weitermieten. Wenn nicht - findet er was anderes.

Nur wenn mein Bekannter jetzt (bis auf er noch ALG2 bezieht) die Rechnung nur für 1 Monat dem Jobcenter bei Beantragung auf 2 Monaten-Zahlung (2x260 Euro) vorliegt, und die weitere Rechnung für 2-te Monat - noch ca in 30 Tagen vorlegen wird… (wenn er schon kein ALG2-Empfänger sein wird)… kann der Jobcenter nicht sagen… „wir sind für Sie nicht mehr zuständig“ und so verliert A 260 Euro für 2-te Monat?

Wie kann man es richtig tun, um 260 Euro für zweiten Monat nicht zu verlieren? Ginge es die Auszahlung für 2 Monaten beantragen, aber die Rechnung für den zweiten Monat auch später vorlegen?

Hallo

Ein Zimmer kann man doch nur mit Mietvertrag mieten.
Er kann doch einen auf zwei Monate befristeten Mietvertrag abschließen. Dann muss er halt einen Monat länger drin bleiben, auch wenn es ihm nicht so gefällt.

Ich bezweifele aber etwas, dass er jemanden findet, der ihm unter solchen Umständen ein Zimmer vermietet, außer er nimmt ein Zimmer, das zur Zwischenmiete angeboten wird. Da müsste er dann aber auf jeden Fall wieder raus, auch wenn es ihm dort gefällt.

Oder zieht er in eine Region, in der es so ein Überangebot an Wohnungen gibt, so dass der Mieter die Bedingungen setzen kann?

Viele Grüße

Ich hoffe ich bekomme eine Antwort aus der geschilderten Ausgangssituation. Die ist Basis für die Frage.
Ich wäre für eine sachliche Antwort dankbar.
Unter uns, „Experten“: ein Zimmer könnte in einem Gästehaus gemietet werden. Dann geht’s Takt - monatlich.

Hallo,

Man beantragt den Zuschuss schriftlich für den gesamten Zeitraum - nicht nur für einen Monat. Mündliche Zusagen sind unverbindlich. Ich empfehle, die Hilfe des JC dabei zu nutzen.

ja

Gruß
Otto