Umzug wegen zu hohen Nebenkosten?

Hallo…

wenn eine Familie mit 5 Personen die von ALG II lebt, nun die Stromabrechnung für die Wohnung bekommen hat, in der sie erst seit März 2006 lebt und nicht wusste, dass so viele „Nebenkosten“ durch den Stromverbrauch entstehen, und fast 700€ nachzahlen muss, die anscheinend durch den Durchlauferhitzer des Bades entstanden sind, kann sie dann in eine andere Wohnung umziehen, in der das Warmwasser über die normale Heizung läuft, und es weitaus günstiger für sie ist?
Oder kann die Arge den Umzug verbieten bzw. die Leistungen kürzen oder verweigern?

Und kann die Familie bei der Arge ein Darlehen in der Höhe der Nachzahlung bei der Arge beantragen, damit nicht der Strom abgestellt wird? Leider ist der Familie die Zahlung der Forderung viel zu hoch und nicht, wie der Stromanbieter verlangt, bis zum 15.5.07 zu begleichen.

Wäre echt dankbar wenn mir jemand eine hilfreiche Auskunft geben kann.

MOD Liza: Artikel FAQ:1129-tauglich (an einer Stelle wurde es aus Versehen konkret :wink: und lesbarer gemacht.

Hallo…
wenn eine Familie mit 5 Personen die von ALG II lebt ,nun die
Stromabrechnung für die Wohnung bekommen hat, in der sie erst
seit März 2006 lebt und nicht wußte das soviele „Nebenkosten“
durch den Stromverbrauch entsteht, und fast 700€ nachzahlen
muß,die anscheinend durch den Durchlauferhitzer des Bades
entstanden sind,kann sie dann in eine andere Wohnung
umziehen,in der das Warmwasser über die normale Heizung läuft,
und es weitaus günstiger für sie ist?Oder kann die Arge den
Umzug verbieten, bzw. die Leistungen kürzen oder verweigern?

Zur Arge gehen und fragen, kostet nichts. Dann schriftlich Bescheid geben lassen.

Und kann die Familie bei der Arge ein Darlehen in der Höhe der
Nachzahlung bei der Arge beantragen, damit nicht der Strom
abgestellt wird?

Yap.

Leider ist uns die Zahlung der Forderung viel
zu hoch und nicht,wie der Stromanbieter verlangt, bis zum
15.5.07 zu begleichen.

Wieso willst denn DU die Rechnung von X bezahlen? :smile: Ok ok, ich geh ja schon wieder.

Hallo…
eigentlich würde ich Dir recht geben.Es ist nur so, das ich lieber vorher ein bisschen informiert sein will, da unser Sachbearbeiter ein Mensch ist , mit dem man lieber nichts zu tun hat, da er ziemlich unfreundlich ist und irgendwie immer alles im vorhinein ablehnt, es sei denn man hat ein gutes Gegenargument oder ist ein bisschen besser informiert was man beantragen kann oder nicht.
L.G.

Hallo…
eigentlich würde ich Dir recht geben.Es ist nur so, das ich
lieber vorher ein bisschen informiert sein will, da unser
Sachbearbeiter ein Mensch ist , mit dem man lieber nichts zu
tun hat, da er ziemlich unfreundlich ist und irgendwie immer
alles im vorhinein ablehnt, es sei denn man hat ein gutes
Gegenargument oder ist ein bisschen besser informiert was man
beantragen kann oder nicht.

Ich nehme an das bezieht sich auf „Fragen kostet nix“?

Nun, da hilft wirklich nur der Gang zur Arge. Es kann nichts schlimmes passieren außer einem Nein. Und dann muß man eben auch mal auf den Busch klopfen.Wobei da auch der Gang zum Amtsleiter gut ist, denn der ist noch viel mehr auf Kosten sparen scharf :wink:

Hallo…

so ein Zufall. Ich stolperte heute über ein Urteil über Stromkosten. Lies Mal hier:
http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.p…
bzw. hier
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Gruß Marion

Hallo Marion…

erstmal danke für Deine hilfe.
Nun das Zitat"In der monatlichen Regelleistung von 345,-- Euro sind Stromkosten bis zur Höhe von 20,74 Euro enthalten."Beziehen sich die 345,–€ auf eine Person?Und wie sieht das mit dem Stromverbrauch der Kinder aus,denn die bekommen ja keine 345,–€ Regelleistungen…hmm…
ich werde das dann mal am Donnerstag in Angriff nehmen und beten das mein Bearbeiter einen guten Tag und somit gute Laune hat.
Nochmals vielen Dank…auch an die anderen Beteidigten und wünsche Euch einen tollen Abend und einen noch schöneren ersten Mai

LG

Hallo
noch ein Tipp, gehe einfach nie alleine hin, nimm jemanden mit, der sich Notizen vom Gesagten macht.

Also einen Beistand, was nach § 13 SGB X erlaubt ist :wink:

Das wirkt bei einigen Sachbearbeitern wahre Wunder.

Gruß Marion

Stromanbieter nicht vergessen
Hallo,

ganz wichtig ist: zum Stromanbieter gehen und mit dem sprechen über eine evt. Stundung.
Das machen die, denn in erster Linie wollen die ihr Geld haben.
Leider kommen heutzutage viele nicht mehr mit dem Strom klar, obwohl diese Kosten noch relativ leicht anhand des Stromzählers selbst auszurechnen sind.
Das soll nun keine Kritik sein, doch grade die hohen Strompreise sind schon Grund genug, mal ab und zu auf den Zähler zu schauen und mal durchzurechnen, ob der derzeitige Abschlag reicht.
Wenn es nicht so ist, den Abschlag nach Rücksprache mit dem Anbieter höher setzen.

Ich hoffe, daß Amt hilft Euch weiter.

Liebe Grüße
Wolly

Hallo,

so…der Amtsgang ist gemacht…und der Ausgang ist der selbe.Das Amt hilft nicht weiter,weder mit einem Darlehen,noch mit einem Umzug.Mein Sachbearbeiter hatte zum Glück mal einen guten Tag und war recht freundlich…naja…aber ich bin nun auch nicht weiter…er sagte mir das der Strom das Amt bei den Berechnungen „nicht interessiert“ sondern die Kalt-und Warmmiete und es würde ausreichen 1 mal die Woche zu duschen oder baden bei einem 5-Personen-Haushalt…na dann…Nase zu und durch…

Nun werden wir das Wochenende mal nicht darüber nachdenken und am Montag frohen Mutes den Stromanbieter um eine Stundung bitten.Da eine Bekannte den selben Anbieter hat und auch nachzahlen muss,den Anbieter um eine Stundung gebeten hat, diese aber in so hohen Raten sind das sie es wahrscheinlich nicht schafft,sehe ich auch für uns schwarz (denn eine Stundung und eine monatliche Stromerhöhung von 100%…das sind fast 250€ im Monat)und wollte Euch nur noch den Ausgang unserer Misere erzählen.Wer weiss wie lange wir noch Strom haben…
Also…mein Fazit…dusche selten…bade nie und kaufe eine riiiiesige Dose Deo…ist billiger…
In dem Sinne…Euch allen ein schönes Wochenende
L.G.
Andrea