Hallo,
muss sich meine Tochter bei dem Bürgeramt abmelden, bei dem Sie sich angemeldet hat, wenn Sie in eine andere Stadt zieht?
Oder geht das auch bei einem anderen?
DANKE !!
MOD: Titel Archiv-tauglich gemacht
Hallo,
muss sich meine Tochter bei dem Bürgeramt abmelden, bei dem Sie sich angemeldet hat, wenn Sie in eine andere Stadt zieht?
Oder geht das auch bei einem anderen?
DANKE !!
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[MOD] Vollzitat entfernt + Titel analog zu Ursprungsposting editiert
Hallo,
es reicht die Anmeldung in der neuen Stadt. Es erfolgt eine Mitteilung an die „alte“ Stadt, wodurch dort dann eine Abmeldung erfolgt.
Viele Grüße!
Servus,
das hängt davon ab, in welchem Bundesland sich das abspielt und ob der Umzug innerhalb des gleichen Bundeslandes und innerhalb des gleichen Staates vor sich geht.
Öfter mal ist es so, wie Du sagst. Manchmal ist es anders.
Schöne Grüße
MM
(letzte Woche 25 Chinesen abgemeldet)
MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert
Hallo,
es sollte so sein, dass, egal, in welches Bundesland sie zieht, das dortige Einwohnermeldeamt die Abmeldung an den alten Ort schickt.
Meine Erfahrung: Jedenfalls zwischen Bayern und Baden-Württemberg klappt es nicht.
Bei der Anmeldung zur Heirat haben wir festgestellt, dass mein Zukünftiger noch an 3 anderen Orten als Zweitwohnsitz gemeldet ist (ist oft beruflich umgezogen bei gleichem Erstwohnsitz). Tja, Theorie und Praxis halt…
Mein Tipp also: nach dem Umzug nochmal beim alten Ort anrufen oder, wenn es zeitlich reinpasst, doch hingehen und abmelden.
Grüße
Jessica
[MOD] Vollzitat entfernt + Titel analog zu Ursprungsposting editiert
Hallo,
Meine Erfahrung: Jedenfalls zwischen Bayern und
Baden-Württemberg klappt es nicht.Bei der Anmeldung zur
Heirat haben wir festgestellt, dass mein Zukünftiger noch an 3
anderen Orten als Zweitwohnsitz gemeldet ist (ist oft
beruflich umgezogen bei gleichem Erstwohnsitz). Tja, Theorie
und Praxis halt…
Zweitwohnsitze werden nicht automatisch durch die neue Behörde abgemeldet. Zweitwohnungen müssen immer noch abgemeldet werden.
Nur beim Umzug von A nach B mit Hauptwohnung wird seit ca. 2004 bundesweit von neuer Behörde an alte Behörde die Abmeldung mitgeteilt (vorausgesetzt man gibt an, dass man die alte Wohnung aufgeben möchte).
Gruss Sid
[MOD] Vollzitat entfernt
Das ist falsch.
Rückmeldungen an den alten Wohnsitz sind bundesweit möglich, es gibt nur unterschiedliche Verfahren, die nach und nach alle elektronisch erfolgen sollen.
Ein Beispiel, warum oftmals viele Nebenwohnsitze beibehalten werden:
X zieht 2000 aus dem Elternhaus (Nürnberg) aus in eine WG zum Studieren (Stuttgart). Fast immer wird auf dem Anmeldeformular angegeben. „Ich behalte meinen Wohnsitz bei meinen Eltern als Hauptwohnsitz bei.“
2004 ziehe ich mit meiner Partner in eine neue Wohnung in eine andere Gemeinde/Stadt (Heilbronn) und melde mich dort an, vergesse aber, den Wohnsitz von Stuttgart anzugeben. (X gibt an, weiterhin gelegentlich bei den Eltern zu wohnen, somit behält er Nürnberg als Nebenwohnsitz bei.)
Rückmeldungsweg:
Heilbronn meldet Nürnberg Folgendes: Heilbronn wird Hauptwohnung, Nürnberg wird Nebenwohnung.
Nürnberg meldet an Heilbronn zurück: Änderung eingearbeitet, aber es gibt noch eine weitere Wohnung in Stuttgart.
Ergebnis: In Heilbronn wird die Wohnung von Stuttgart als weiteren Nebenwohnsitz eingetragen.
Ergo: 3 Wohnsitze
Hi
,
bestehende Nebenwohnungen werden nicht automatisch durch einen Umzug abgemeldet. Dadurch können sich diese bei „fahrlässigem“ Umgang angsammeln.
Die Abmeldung einer Nebenwohnung muss immer gesondert erfolgen; diese Abmeldung kann inzwischen jedoch bei irgendeiner beteiligten Gemeinde passieren, z.B. Oldenburg ist Hauptwohnsitz, Emden ist Nebenwohnung, dann kann die Meldebehörde Oldenburg die Abmeldung der Nebenwohnung in Emden veranlassen … dass jedoch nur auf „Antrag“ des Bürgers (…Antrag = Unterschrift des Bürgers auf einer Abmeldung).
Vielleicht noch eine kurze Ergänzung zu dem o.g „fahrlässigen“ Umgang mit der Nebenwohnsitzanmeldung : Wohnungen dürfen nur gemeldet werden, wenn sie REGELMÄßIG von einem selber bewohnt werden;
regelmäßig heißt nicht unbedingt häufig, z.B. wenn eine Wohnung nur jedes zweite Wochenende bewohnt wird, ist das zwar nicht häufig, aber regelmäßig und wäre daher grds. meldepflichtig. Übernachtet man vielleicht drei-vier mal im Jahr bei jemanden, kann man dass sicherlich nicht als regelmäßig bezeichnen und diese Wohnung darf nicht gemeldet werden.
Nicht entscheidend ist wer der Mieter oder Eigentümer ist oder dass doch dort noch „… die Eltern“ wohnen.