Umzug zur uni steuerlich absetzbar?

Hallo,

Ich habe eine Frage zur steuerlichen Absetzbarkeit von Umzugskosten in einem bestimmten Fall:

Was kann man steuerlich absetzen, wenn man für seine Diplomarbeit nach Hamburg zieht und im Anschluss wieder zurück zur Uni nach München (beispielweise in die WOhnung der Eltern), um die Diplomarbeit an der Uni abzuschliessen und anschliessen, zwei Monate später erneut umzieht, um seinen erste Stelle nach Uniabschluss anzutreten (bspw. in Ingolstadt).

Sind beide Umzüge komplett absetzbar?

Besten Dank im Voraus!

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

Hallo,
Genau kann ich es auch nicht sagen,aber Sie können z.B. für die 2 Monate doppelte Haushaltsführung angeben darunter fällt dann die Miete+NK und falls Sie einen Herd oder Kühlschrank für die Wohnung gebraucht haben.Zusätzlich kann man die Fahrten von der Wohnung zur Uni +Heimfahrten absetzen.Ob für so eine kurze Zeit 2 mal der Umzug angerechnet wird oder nur 1 Pauschalbetrag weiß ich nicht.Ich denke das Sie mit 1x Umzug +1x doppelte Haushaltsführung + die Fahrten am besten wegkommen.
Das alles fällt unter Werbungskosten.

Gruß
monika61

Hallo
Ich würde es jedenfalls probieren streichen werden sie es wenn es nicht geht aber dann mit Begründung und du weißt warum.
Des weiteren solltest du alle Belege aufheben oder die Pauschale nutzen. Dann ist es noch wichtig zu erklären warum man unbedingt seine Diplomarbeit in Hamburg machen muss .Versuche es einfach.
LG Mausi123

Hallo,

absetztbar sind die Umzogsksoten entweder als Werbungskosten (falls es sich um ein Zweitstudium oder ein Studium nach erfolgter Berufsausbildung handelt) oder als Sonderausgaben (Erststudium). Unterscheid ist der, dass sich Sonderausgaben nur auswirken wenn zu versteuerndes Einkommen des entsprechenden Jahres über 8.000 € liegt. Bei den Werbungskosten könnte bei keinerlei Einkommen ein Verlustvortrag für künftige einkommenstarke Jahre generiert werden

Ja, allerdings muß jeweils ein eigener Hausstand bestanden haben, also daß man für alle Kosten allein aufkam (nicht kostenlos bei den Eltern mitgewohnt).

Viele Grüße,
C.

Hallo Wolfgang,

leider habe ich nie studiert und daher auch keine Erfahrungen mit der Steuer während eines Studiums.

Für Arbeitnehmer gilt grundsätzlich, daß sie Umzugskosten steuerlich geltend machen können, wenn sie der Arbeit hinterher ziehen. Dies können auch mehrere Umzüge in einem Jahr sein.

In Deinem speziellen Fall kann ich leider nicht weiter helfen.

Gehe doch einfach zum FA und lasse Dich beraten; das FA ist hierzu in einem gewissen Maße verpflichtet.

MfG

Stefan Seidel

Hallo,

bin leider diesbezüglich überfragt.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

ich bin mir zwar nicht sicher, aber ich denke nicht das man beide Umzüge absetzen kann, sondern eher nur der zweite Umzug absetzbar ist, da es Berufsbedingt ist.

Mfg
Michelle