Umzug zwecks Arbeitsaufnahme - Wer zahlt was?

Hallo,

Ich bin 25 und beziehe (noch) ALG II. Letzte Woche wurde mir nun eine Stelle ab dem 16.02. auserhalb des Tagesnahen Bereich (in 400km Entfernung)angeboten und ich muss/darf daher umziehen.
Da es jedoch ein wenig kurzfristig ist, habe ich noch keine Wohnung gefunden sondern nur ein möbiliertes Zimmer in einem Wohnheim für die Übergangszeit bekommen können, um von dort aus aktiv nach einer Wohnung zu suchen.

Nun stellt sich mir jedoch die frage, wer zahlt was, wenn ich erst mal am Neuen Ort bin? (Es geht von NRW nach Bayern)
Also Umzug, Mietkaution, die erste Miete, Übergangshilfe für Lebensmittel usw.?

Ich habe Angst, das Arge-Alt sagt „Nö, das muss die Arge vor Ort übernehmen“ und die sagt dann „Wir sind nicht zuständig“. Meine Sachbearbeiterin sagte mir am Telefon, das es keine Übergangshilfen mehr gäbe…

Weiß hier jemand mehr? Ich habe am Freitag morgen Termin bei der ARGE und würde mich gern entsprechend vorbereiten.

Vielen Dank im Vorraus.

Hallo,

so wie ich es jetzt erst erfahren habe bekommt man vom „alten“ Amt unterstützung bezüglich des Umzuges. Wenn du dich dann umgemeldet hast würde ich sofort auf das „neue“ Amt gehen, denn die müssen dir den ersten Monat in dem du arbeitest noch deinen Satz bezahlen bis dein erster Lohn kommt.

Bezüglich der Mietkaution weiß ich leider auch nichts genaues.

Du kannst aber wenn du noch nicht alleine wohnst eine „Erstausstattung“ beantragen damit du dich etwas einrichten kannst.

Viel Glück für die Zukunft.
NightHawk

Nuja, ich wohne derzeit in einer WG; wo alles vorhanden war. Also ne „erst-ausstattung“ werde ich brauchen.

Aber mal sehen, kommende woche mal runter fahren und so.