Umzugs, eigener Hausstand

In 2008 zog Einkommensteuerpflichtiger E in die Wohnung seiner 500 km entfernt wohnenden Freundin. Die Freundin wohnt in der Stadt SinCity.
E meldet sich 2008 in SinCity mit Erstwohnsitz an.

In SinCity nahm Einkommensteuerpflichtiger E eine Beschäftigung auf und erziehlt Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit.

In 2010 plant E aus der Wohnung der Freundin auszuziehen und sich in SinCity eine neue Wohnung zu suchen.

Frage: Kann E die beim geplanten Umzug innerhalb SinCity entstehenden Kosten steuermindend geltend machen? Schließlich ist E ist aus dem Grund der neuen Arbeitsstelle 2008 nach D gezogen und hatte bisher keinen eigenen Hausstand.

Moin,
nur wenn der Umzug beruflich veranlasst gewesen wäre, hätte man die Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen können. Somit bleibt der Umzug innerhalb von SinCity ein reines Privatvergnügen.
Schöne Grüße
e

E ist 2008 berufbedingt nach SinCity gezogen allerding nicht in die eigene Wohnung. 2010 plant E die Gründung eines eigenen Hausstandes.

Also entstehnen die Umzugskosten, in diesem Fall WK, die 2008 quasi entstanden sein müssten gewissermaßen erst 2010. Da E 2010 erst seinen eigenen Hausstand gründet.

Das ist ja gewissermaßen so als würde E bisher im Hotel gewohnt haben.

E ist 2008 berufbedingt nach SinCity gezogen allerding nicht
in die eigene Wohnung. 2010 plant E die Gründung eines eigenen
Hausstandes.

=> Dann hätten die Umzugskosten in 2008 geltend gemacht werden müssen. In 2010 geht das nicht mehr.

Die Aufwendungen, in welcher Form auch immer (tatsächliche Kosten oder Pauschale), sind in 2008 entstanden, weil man 2008 berufsbedingt umgezogen ist. In 2010 zieht man aus privaten Gründen aus der Wohnung der Freundin in eine eigene Wohnung. Und das ist Privatvergnügen und steuerlich keine Relevanz.

Zieht man innerhalb eine Gemmeinde/ Stadt um, dann muss sich die Fahrzeit zur Arbeitsstätte erheblich verkürzen, um den Umzug als Werbungskosten geltend zu machen.

Deine Antwort ist nachzuvollziehen. Nur in einem Punkt muss ich dich verbessern. Steuerliche Relevanz können private Umzüge schon haben. Man denke an haushaltnahe Dienstleitungen.

Danke !

Stimmt!
Aber nur die Lohnkosten :wink:

Habe über den Werbungskosten-Tellerand nicht hinausgeblickt :wink:

És ging es auch um die WK :smile:

Gruß und Danke

In 2010 zieht man aus privaten
Gründen aus der Wohnung der Freundin in eine eigene Wohnung.
Und das ist Privatvergnügen und steuerlich keine Relevanz.

Zieht man innerhalb eine Gemmeinde/ Stadt um, dann muss sich
die Fahrzeit zur Arbeitsstätte erheblich verkürzen, um den
Umzug als Werbungskosten geltend zu machen.

Und die beträgt 30 min pro Arbeitsstrecke …
Also wenn E nur 3 Straßen weiterzieht sind das reine Privatkosten und kann nur auf dem Klopapier geltend gemacht werden :wink:
Aber ich kenne Fälle wo das (in größeren) Städten schon machbar ist dass es (trotz „privatem Auszug“) die Fahrzeit erheblich verkürzt.

LG