Umzugsbedingte anrechenbare Pauschale o.ä

Hallo, liebe Experten!

Meine Archiv- und FAQ-Recherche war leider erfolglos.

1.) Kann im Falle eines Umzugs einer selbständigen Person, die in der NEUEN Wohnung erstmalig ein ausgewiesenes Arbeitszimmer nutzt, ein Betrag x% von der Gesamtmiete als Ausgabe angerechnet werden?

Wenn ja, wie hoch ist dieser Betrag bzw. wie berechnet sich dieser?

2.) Gibt es einen Pauschalbetrag, den o.g. Person für diesen Umzug versteuern kann?

Für eure Antworten bedanke ich mich voraus!

R.

Hallo Ralf!

Der Anteil des Arbeitszimmers bestimmt sich nach der qm-Fläche des Arbeitszimmers zu der gesamten Wohnfläche = x% multipliziert mit den Gesamtkosten (Miete zzgl. Nebenkosten an Vermieter bzw. Versorgungsunternehmen). Direkt zurechenbare Kosten z.B. Tapeten oder Teppich im Arbeitszimmer müssen dirket zugerechnet werden.
Aber achte:
Soweit das Arbeitszimmer zu weniger als 50% (wohl zeitanteilig) für sämtliche berufliche und betriebliche Tätigkeiten genutzt wird und es steht ein anderer Arbeitsplatz (für die selbständige Tätigkeit) zur Verfügung = kein Abzug als Betriebsausgaben (BA), weniger als 50% und es steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung = bis max. 1.250 €/Jahr BA, wenn mehr als 50% der Tätigkeiten dort ausgeübt werden, aber nicht Mittelpunkt (ist lt. BFH der Ort, an dem die das Berufsbild prägende Tätigkeit verrichtet wird) der selbständigen Tätigkeit = bis max. 1.250 €, ansonsten wenn Mittelpunkt (s.o.) der selbständigen Tätigkeit = unbegrenzter Abzug als BA [Einfach geht im deutschen Steuerrecht leider nicht :frowning:]. Der Raum darf auch für nichts anderes als für die selbstständige Tätigkeit genutzt werden (schon allein als Durchgangszimmer zu anderen privaten Räumen ist schädlich).
Neben den Raumkosten können aber noch Kosten (ggf. Abschreibung) für die üliche Ausstattung des Arbeitszimmers (Schreibtisch, Regal, Schreibtischstuhl, aber niemals ein Bett!!!) geltend gemacht werden.

Umzugskosten können abgezogen werden, wenn der Umzug betrieblich veranlasst ist (z.B. Betriebsstättenwechsel, oder Übernahme einer Arztpraxis mehr als ein Fahrstunde am Tag weit weg o.ä.). Die Pauschbeträge richten sich nach dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG). Wegen vielerlei Möglichkeiten (Alleinstehender, mit Ehegatte und 1, 2, 3 Kindern etc.) solltest du dir dieses Gesetz bzw. die Pauschbeträge einfach mal im I-Net besorgen: MSN Suche „bukg pauschbeträge“ und du wirst fündig…

Ansonsten hilft wegen der Vielzahl von möglichen Fallgestaltungen immer eine präzisere Sachverhaltsschilderung!!!

Viele Grüße,
Torsten.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Torsten!

Du hast schon sehr weitergeholfen. Mit den entsprechenden Begriffen kann man sich jetzt auf eine konkretere Suche begeben.

Herzlichen Dank!

R.