Hallo,
ich als Studentin ohne Bafög empfange Wohngeld. Jetzt ziehe ich um und meine Frage ist, ob in meinem Fall das Sozialamt Umzugsbeihilfe gewährt.
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus
Manuela
Hallo,
ich als Studentin ohne Bafög empfange Wohngeld. Jetzt ziehe ich um und meine Frage ist, ob in meinem Fall das Sozialamt Umzugsbeihilfe gewährt.
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus
Manuela
Hi,
höchstwahrscheinlich nicht.
Da du arbeitsfähig bist, fällst du eigentlich unter das SGB 2 (also ALG 2), aber als Studentin hast du da wahrscheinlich keinen Anspruch drauf. Bliebe also noch SGB 12. Gem. § 22 SGB 12 haben Auszubildende, deren Ausbildung dem Grunde nach Bafög-förderungsfähig ist (auch wenn sie kein Bafög kriegen) keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Eine Ausnahme kann in besonderen Härtefällen gemacht werden.
Du solltest also erstmal nachfragen, ob du grundsätzlich Anspruch auf ALG2 hast (das wäre nämlich vorrangig), und wenn nicht, kannst du mal beim Sozialamt nachfragen und denen erklären, warum dein Fall ein besonderer Härtefall ist. Mehr Chancen sehe ich nicht.
Gruß
Nelly