Hallo Reiner,
Ich denke, ich habe alles richtig gemacht. Kündigungsfrist,
Wohnung gesucht, gefunden, dem Amt gemeldet, dann Erteilung
Genehmigung für Umzug, dann Ablehnung der Beihilfe. Was
gleichbedeutend ist mit nachträglicher Ablehung des Umzugs.
Scheiß Dilemma.
Konkret:
Die Meldung über die kündigung hast du rrst gemacht, als du eine Wohnung hattest?
Du hast aber eine schriftliche Bestätigung, dass der Umzug genehmigt wurde?
Dennoch habe sie die Beihilfe abgelehnt?
Welche, bitte welche *flehend*! Wo kann ich noch Hilfe suchen,
es eilt.
Wenn dem so ist, musst du Widerspruch einlegen. Grund: Trotz Genehmigung des Umzugs unbegründete Ablehnung der Beihilfe.
Soll bedeutet hier m. E. schon „muss“.
siehe auch hier: SGB II § 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz…
(2) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.
(3) Wohnungsbeschaffungskosten sowie Mietkautionen und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den kommunalen Träger übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.
Da die Zustimmung erteilt wurde, ist diese auch bindend
http://www.haertefallfamilie.de/urteile/beitraege/um…
Während im SGB II von Beginn an klar war, dass Umzugskosten außerhalb der Regelleistung zu übernehmen waren, sah das SGb XII diese Übernahme bisher nicht vor. Damit wären dem Grunde die Umzugskosten im Regelsatz enthalten gewesen und hätten nicht gesondert gewährt werden können. Dies hat der Gesetzgeber jetzt korrigiert.
Schau unbedingt Mal hier: Ca. bis oberstes 1/3 scrollen
http://plogworld.cubeproject.de/plog/archives/95/200…
Lese insbesondere Abschnitt 7.1 ff
Stöbere auf der Seite. Dort gibt es auch Muster für Widersprüche
ansonsten noch
http://www.sozialhilfe24.de
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
http://www.arbeitslosennetz.de/
http://www.carmilo.de/index.php?showforum=28
Viel Glück und lass dich nicht unter kriegen