Umzugsbeihilfe

Moin :smile:

ich bin eigentlich immer eine recht zutrauliche Behördengängerin. Nun habe ich aber hier in Hannover derartig oft Falschauskünfte bekommen („Wir können Ihnen da gar nicht helfen, wir sind nicht zuständig“), dass ich gern einmal hier nachfragen möchte: Ich bin bislang als Ich-AG in Hannover ansässig, habe aber keinen Erfolg. Am 1. März habe ich aber eine neue Arbeit in Hamburg und muss und möchte dann sobald wie möglich umziehen. Wenn dann alles so hinhaut, wie ich es mir denke, werde ich im ersten Monat noch pendeln, sprich an den Wochenenden in Hannover sein, und dann ab April in Hamburg wohnen. Dies alles hat sich so kurzfristig ergeben, dass sich mir keine kostengünstigere Möglichkeit bietet.

Nun würd ich gerne wissen, ob ich irgendwelche finanzielle behördliche Unterstützung bekommen kann für den Umzug, für eventuell doch entstehende Mietdoppelbelastung (die neue Stelle ist auch nur Teilzeit, ich werde nicht sofort reich sein), für das erst mal erforderliche Pendeln nach Hannover.

Danke im Voraus für alle Tipps

Heidrun :smile:

Hallo,

sofortige Hilfe - kann ich nicht sagen.
Auf jeden Fall, da der Umzug beruflich bedingt ist - kannst Du anfallende Kosten bzw. anstatt einiger der Kosten (Telefon, Trinkgelder usw…) eine Pauschale in der nächsten Steuererklärung ansetzen und bekommst das steuerlich angerechnet, da gibts dann wenigstens Geld raus. Ebenso kannst Du die Fahrkilometer dort angeben.

Gruß,
Micha

Hallo Heidrun,

  1. Arbeitslos melden
  2. Antrag auf Umzugskosten kann innerhalb von 2 Jahren nach einem berufsbedingten Umzug beim A-amt eingereicht werden.

Durch Nachfrage bei A-amt - meine Behauptung, die für die Vergangenheit galt - absichern lassen: unbedingt schriftlich!

Mit freundlichen Grüssen

Heiner Gierling