Umzugschäden durch Hausrat gedeckt?

Hallo,
wie weit reicht der (üblihce) Versicherungsschutz der Hausratversicherung? Ich habe mehrfach gehört, daß Schäden beim Umzug auch gedeckt sind. Es ist so „hängengeblieben“ aber wie sieht das im Detail aus:

  • Umzugsfirma - ok - die hat eine eigene Versicherung…
  • Wenn ich bei Bekannten / Freunden beim Umzug helfe und laß’ die teure chinesische Vase fallen…

Müßte ich dann nicht meine Privhaftpflicht (soweit vorhanden)in Anspruch nehmen!
Die werden mir aber sagen, daß Vasen, die auf der Straße verunglücken oder bei einer Notbremsung zerbrechen kein Privatversicherungsfall sind …

Guß,
Michael

Wie handeln die Versicher

wie weit reicht der (üblihce) Versicherungsschutz der
Hausratversicherung? Ich habe mehrfach gehört, daß Schäden

Die Hausrat deckt die Risiken Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl und zwar nur am versicherten Ort (=Wohnung). Wenn der Umzug bei der Versicherung angemeldet wird, ist auch der Umzug versichert, d.h. beide Wohnungen und die Fahrt, allerdings nur die eben genannten Risiken. Gehen Hausratgegenstände wegen eines Verkehrsunfalles kaputt, ist das kein Fall für die Hausrat (Ausnahme: der LKW brennt), sondern für die Transportversicherung des Umzugsunternehmers.

  • Wenn ich bei Bekannten / Freunden beim Umzug helfe und laß’
    die teure chinesische Vase fallen…

Müßte ich dann nicht meine Privhaftpflicht (soweit
vorhanden)in Anspruch nehmen!

Wenn bei Deinem Tarif Gefälligkeitshandlungen mitversichert sind.

verunglücken oder bei einer Notbremsung zerbrechen kein
Privatversicherungsfall sind …

So ist es !

wie weit reicht der (üblihce) Versicherungsschutz der
Hausratversicherung? Ich habe mehrfach gehört, daß Schäden

Die Hausrat deckt die Risiken Feuer, Leitungswasser, Sturm und
Hagel, Einbruchdiebstahl und zwar nur am versicherten Ort

(=Wohnung)

Nich ganz, auch hier gibt es eine Außenversicherung, zum Beispiel ein Einbruchdiebstahl aus der abgeschlossenen Ferienwohnung ist auch versichert. Ebenso Beraubung.
sorry, ich weiß, das wußtest du auch, konnte es nur so nicht stehen lassen.
Danke für dein Verständnis, Nordlicht, und viele Grüße
Michael

Wenn der Umzug bei der Versicherung angemeldet
wird, ist auch der Umzug versichert, d.h. beide Wohnungen und
die Fahrt, allerdings nur die eben genannten Risiken. Gehen
Hausratgegenstände wegen eines Verkehrsunfalles kaputt, ist
das kein Fall für die Hausrat (Ausnahme: der LKW brennt),
sondern für die Transportversicherung des Umzugsunternehmers.

  • Wenn ich bei Bekannten / Freunden beim Umzug helfe und laß’
    die teure chinesische Vase fallen…

Müßte ich dann nicht meine Privhaftpflicht (soweit
vorhanden)in Anspruch nehmen!

Wenn bei Deinem Tarif Gefälligkeitshandlungen mitversichert
sind.

verunglücken oder bei einer Notbremsung zerbrechen kein
Privatversicherungsfall sind …

So ist es !

wie weit reicht der (üblihce) Versicherungsschutz der
Hausratversicherung? Ich habe mehrfach gehört, daß Schäden

Die Hausrat deckt die Risiken Feuer, Leitungswasser, Sturm und
Hagel, Einbruchdiebstahl und zwar nur am versicherten Ort

(=Wohnung)

Nich ganz, auch hier gibt es eine Außenversicherung, zum
Beispiel ein Einbruchdiebstahl aus der abgeschlossenen
Ferienwohnung ist auch versichert. Ebenso Beraubung.
sorry, ich weiß, das wußtest du auch, konnte es nur so nicht
stehen lassen.
Danke für dein Verständnis, Nordlicht, und viele Grüße
Michael

Will mich ja nicht unnötig hier bei euch einmischen :smile: - aber das ist so nicht richtig. Aussenversicherung ja, aber max. bis 3 Monate. Für eine Ferienwohnung wirst Du eine eigene Hausratversicherung benötigen, da davon ausgegangen werden kann dass der Hausrat dort lönger gelagert ist.

Der Umzug muß angemeldet werden, wie Nordlicht auch geschrieben hat. Das Umziehen bzw der Hausrat in dem Moment ist ansonsten nicht über die Aussenversicherung abgedeckt - lt. Bedingungen muss der Hausrat für die Aussenversicherung nämlich „vorübergehend“ ausserhalb der Wohnung sein - in dem Fall des Umzugs ist es ja nicht vorübergehend sondern für immer! In wie weit der jeweilige Versicherer hier Ausnahmen macht sei mal dahingestellt, aber streng genommen…

Hallo Michael,

ich hatte geschrieben:

wird, ist auch der Umzug versichert, d.h. beide Wohnungen und
die Fahrt, allerdings nur die eben genannten Risiken.

Ich dachte, damit wäre die Sache erklärt.

Gruß

Nordlicht

wie weit reicht der (üblihce) Versicherungsschutz der
Hausratversicherung? Ich habe mehrfach gehört, daß Schäden

Die Hausrat deckt die Risiken Feuer, Leitungswasser, Sturm und
Hagel, Einbruchdiebstahl und zwar nur am versicherten Ort

(=Wohnung)

Nich ganz, auch hier gibt es eine Außenversicherung, zum
Beispiel ein Einbruchdiebstahl aus der abgeschlossenen
Ferienwohnung ist auch versichert. Ebenso Beraubung.
sorry, ich weiß, das wußtest du auch, konnte es nur so nicht
stehen lassen.
Danke für dein Verständnis, Nordlicht, und viele Grüße
Michael

Will mich ja nicht unnötig hier bei euch einmischen :smile: - aber
das ist so nicht richtig. Aussenversicherung ja, aber max. bis
3 Monate. Für eine Ferienwohnung wirst Du eine eigene
Hausratversicherung benötigen, da davon ausgegangen werden
kann dass der Hausrat dort lönger gelagert ist.

ich halte mich bei Ferienwohnung an die normale Definition nach Wikipedia, sorry (http://de.wikipedia.org/wiki/Ferienwohnung)

Der Umzug muß angemeldet werden, wie Nordlicht auch
geschrieben hat. Das Umziehen bzw der Hausrat in dem Moment
ist ansonsten nicht über die Aussenversicherung abgedeckt -
lt. Bedingungen muss der Hausrat für die Aussenversicherung
nämlich „vorübergehend“ ausserhalb der Wohnung sein - in dem
Fall des Umzugs ist es ja nicht vorübergehend sondern für
immer! In wie weit der jeweilige Versicherer hier Ausnahmen
macht sei mal dahingestellt, aber streng genommen…

ich halte mich bei Ferienwohnung an die normale Definition
nach Wikipedia, sorry

Die Versicherungswirtschaft wird sich nicht nach Wikipedia richten und in Versicherungsfragen solltest Du besser die Bedingungen Deiner Verträge zu Rate ziehen, statt unverbindliches Informationsmaterial.

Es geht um die Definition einer Ferienwohnung! Und der Hausrat ist auch bei einem Aufenthalt in einer so definierten Ferienwohnung über die Außenversicherung versichert. Natürlich mit der Einschränkung, dass ich die Dauer der Außenversicherung (mein Vorredner gab aus dessen Bedingungen 3 Monate an)nicht überschreite. Und was meinst du mit unverbindlichen Informationsmaterial? Bitte hilf mir! Danke

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Es geht um die Definition einer Ferienwohnung!

Genau, aber die Definition von Wikipedia ist für Deine Hausratversicherung uninteressant. Entscheidend ist, wie Deine Versicherungsbedingungen „Ferienwohnung“ definieren.

ist auch bei einem Aufenthalt in einer so definierten
Ferienwohnung über die Außenversicherung versichert. Natürlich

Spielt für DEine Ausgangsfrage (Umzug) keine Rolle.

Und was meinst du mit
unverbindlichen Informationsmaterial? Bitte hilf mir! Danke

Damit meine ich Wikipedia. Die dort dokumentierten Beiträge dienen der allgemeinen Information, haben aber für Deinen Versicherungsvertrag keine Relevanz.

Es geht um die Definition einer Ferienwohnung!

Genau, aber die Definition von Wikipedia ist für Deine
Hausratversicherung uninteressant. Entscheidend ist, wie Deine
Versicherungsbedingungen „Ferienwohnung“ definieren.

Ah, da liegt da Missverständnis. Also, ich habe "Ferienwohnung nur als Beispiel genommen, genauso hätte ich auch Hotelzimmer nehmen können, wobei es da allerdings bei Versicherern ab und an Probleme gibt, da diese ja auch durch das Reinigungspersonal zugänglich sind. Mir sind noch beide VHVs in die Hände gekommen, in denen von Ferienwohnungen die Rede ist, sondern nur von Außenversicherung, die Ferienwohnung sollte das nur Bildhaft machen. O.K.? Danke!

ist auch bei einem Aufenthalt in einer so definierten
Ferienwohnung über die Außenversicherung versichert. Natürlich

Spielt für DEine Ausgangsfrage (Umzug) keine Rolle.

Und was meinst du mit
unverbindlichen Informationsmaterial? Bitte hilf mir! Danke

Damit meine ich Wikipedia. Die dort dokumentierten Beiträge
dienen der allgemeinen Information, haben aber für Deinen
Versicherungsvertrag keine Relevanz.

Ganz genau, du sagst es. Aber wenn ich meiner Versicheurng schreibe, dass ich im Urlaub eine Ferienwohnung angemietet habe, aus der bei einem ED, Spuren deutlich erkenntbar, einige meiner mitgebrachten Hausratgegenstände entwendet wurden, denke ich, dass das für den zuständigen Sachbearbeiter klar ist, da er weiß, dass die Ferienwohnung nur vorübergehend angemietet wurde und nicht der auf Dauer ausgelegte Aufenthaltsort meines Hausrates ist. So, ich denke, ich nutze die Worte eines bekannten Italieners und sage: Habe fertig!

Viel Spass beim Spiel heute abend

Michael