Umzugshilfe des Arbeitsamtes

Hallo,

bei einem berufsbedingten Wechsel des Wohnortes übernimmt das Arbeitsamt die Umzugskosten bis zu einer Höhe von € 4500.

Wenn jedoch, dass Arbeitsverhältnis während der Probezeit seitens des Arbeitgebers gekündigt wird und man teilweise schon umgezogen ist, hat man als Arbeitnehmer trotzdem Anspruch auf die o.g. Umzugskostenhilfe ?

Danke!

Hallo,

Wenn jedoch, dass Arbeitsverhältnis während der Probezeit
seitens des Arbeitgebers gekündigt wird und man teilweise
schon umgezogen ist, hat man als Arbeitnehmer trotzdem
Anspruch auf die o.g. Umzugskostenhilfe ?

Einen Anspruch auf diese Form der Mobilitätshilfe hat man generell nicht.

Wie funktioniert ein „teilweiser“ Umzug? Voraussetzung für diese finanzielle Hilfe sind übrigens Kostenvoranschläge von Umzugsfirmen und nach bisheriger Erfahrung arbeiten die effizient und nicht teilweise.

Gruß

Diana

Teilweise heißt, dass die neue Wohnung bereits bezogen ist und die großen Möbel noch in der alten Wohnung weilen, sprich auf den Transport durch das Umzugsunternehmen warten.

Aber zurück zur Frage:

Gesetzt den Fall, das Arbeitsamt hat die Kostenübernahme vorher zugesichert, besteht NACH Kündigung des Arbeitgebers noch immer der Anspruch???

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Guten Morgen,

Teilweise heißt, dass die neue Wohnung bereits bezogen ist und
die großen Möbel noch in der alten Wohnung weilen, sprich auf
den Transport durch das Umzugsunternehmen warten.

eigenartig…sieht mir ein bißchen nach gezielter Abzocke aus, aber das ist nur ein subjektiver Eindruck.

Gesetzt den Fall, das Arbeitsamt hat die Kostenübernahme
vorher zugesichert, besteht NACH Kündigung des Arbeitgebers
noch immer der Anspruch???

Wenn die Bundesagentur für Arbeit den Zuschuss bestätigt hat, erfolgt auch die Auszahlung in Höhe des Zuschusses.

Moralisch erhebe ich den Zeigefinger; denn da kann sich ja jmd. bis zu 4500 € „Umzugskosten“ finanzieren lassen, zwei Wochen (bei einem/einer Bekannten) „arbeiten“ und dann wieder arbeitslos melden. Das ist rein spekulativ gemeint.

Sachlich ist die Lage aber nunmal so: die Bundesagentur für Arbeit besteht ja nicht aus Kriminalisten. Du kannst natürlich nicht dafür, wenn du während der Probezeit gekündigt wirst (der AV muß aber unbefristet abgeschlossen werden) und deine Wohnung kannst du ja im neuen Wohnort nicht einfach kündigen, mußt die Miete ja weiterhin zahlen und der Umzug ist ja erfolgt. Ergo: nein, du musst nicht zurückzahlen.

Hoffe, Klarheit geschafft zu haben.

Grüße

Diana

Ergänzung: außerhalb Tagespendelbereich
Hallo Horst,

eine wichtige Ergänzung:
die 4.500 Euro werden nur dann gezahlt, wenn der neue Arbeitsort außerhalb des Tagespendelbereiches liegt.
Beispiel: ein arbeitsplatzbedingter Umzug in eine zwanzig Kilometer entfernte Stadt würde nicht bezuschußt.
Der Tagespendelbereich ist so definiert, dass als zumutbare Entferung bei einem 8-Stunden-Arbeitstag zweieinhalb Stunden gelten: für die Hin- und Rückfahrt also jeweils 1 h 15 min.
P.S. Die Rechtsvorschriften mögen sich geändert haben; meine Angaben basieren auf den Vorschriften von Mitte 2003. Also: beim Arbeitsamt nach dem aktuellen Stand fragen.

Grüsse aus Lüneburg
Heiner Gierling