Dabei helfen wir unserem Freund natürlich tatkräftig. Da der Aufwand größer ist als nur ein paar Minuten, möchte er uns dafür auch finanziell entschädigen. Er gibt dann diese Quittung bei der Steuererklärung an und kann die Kosten somit absetzen.
Wie sieht es bei uns Helfern aus ? Müssen wir den Betrag dann versteuern oder fällt das unter Geringfügigkeit ? Wenn Zweiteres, müssen wir dann diese Einnahme trotzdem in der Steuererklärung angeben ?
die wird ja wohl pro nase unter 800 DM bleiben und bleibt somit steuerfrei, natuerlich musst du die angeben. sind einkünfte aus sonstigen leistungen und gehören auf die anlage SO (sonstige).
wenn du eine steuererklärung machst, muss diese vollständig sein, auch wenns der punkt keine steuerliche auswirkung hat, bei KAP einkünften kann man der einfachheit ja das kreuz machen „unter 3.100 bzw. 6.200 DM“ … bei allen anderen einkunftsarten gibts das nicht.
abgabepflichtig durch die einkünfte aus dem umzug wirst du nur, wenn diese über 800 DM sind. das die dann auch steuern verursachen haengt auch von anderen gesichtspunkten ab!
steuerfrei sind sie auf jeden fall (richtig erkannt) wenn sie unter 500 DM sind. nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 bist du steuererklärungsabgabepflichtig (schönes wort , wenn diese 800 DM übersteigen, da hier kein „lohnsteuerabzug“ vorgenommen wurde…