Umzugskosten

Hallo,
wer kann mir sagen, ob man als Privatmann Umzugskosten beim Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen kann. ? Wenn ja,
was kann man alles geltend machen. ? u. a. Courtage, Kosten für
nen geliehenen LKW. ?

Danke
Birgit

Hallo Birgit,

Umzugskosten beim
Lohnsteuerjahresausgleich?

das geht nicht. Der Lohnsteuerjahresausgleich ist der Ausgleich der während der einzelnen Monate einbehaltenen Lohnsteuer durch den Arbeitgeber unter bestimmten Umständen.

Wahrscheinlich fragst Du aber nach der Veranlagung zur Einkommensteuer. Da können Umzugskosten als Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit angesetzt werden, im Einzelnen geregelt durch (allgemein) §9 EStG und (konkret) Abschnitt 41 Lohnsteuerrichtlinien.

Bei Einkünften aus LuF, Gewerbebetrieb, selbständiger Tätigkeit analoge Anwendung der genannten Vorschriften.

Grundsätzliche Bedingung ist, dass der Umzug beruflich veranlasst ist. Dies ist er, wenn der Umzug an einen neuen Arbeitsort oder in dessen Umgebung stattfindet. Oder, ohne Wechsel des Arbeitsortes, wenn durch ihn eine erhebliche Verkürzung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eintritt. (Gibt noch andere weniger spannende Anlässe, die ich hier weglasse.)

Umzugskosten in diesem Zusammenhang sind unter anderem (nicht erschöpfend):

  • Kosten der Wohnungssuche, auch Reisekosten, soweit dadurch veranlasst; Makler, Zeitungen etc., die dafür benötigt werden.

  • Kosten des Transportes der Möbel, Fahrzeugmiete, Sprit, auch notwendige Leerfahrten etc. Auch damit oder mit dem Transport der Familie in Zusammenhang stehende Reisekosten.

  • Sonstige Auslagen pauschal, so wie im Bundesumzugskostengesetz (BUKG) als Höchstsätze für Beamte vorgesehen (hierzu hab ich leider keine aktuellen Zahlenwerte bei der Hand).

Nicht zu den Umzugskosten gehören Renovierungsarbeiten, weil die ja ohnehin im Lauf der Zeit anfallen würden.

Schöne Grüße

MM

wer kann mir sagen, ob man als Privatmann Umzugskosten beim
Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen kann. ? Wenn ja,
was kann man alles geltend machen. ? u. a. Courtage, Kosten
für nen geliehenen LKW. ?

Ja,

  • wenn durch ihn die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheblich verkürzt wird

oder

  • wenn er im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt wird, insbesondere beim Beziehen oder Räumen einer Dienstwohnung, die aus betrieblichen Gründen bestimmten Arbeitnehmern vorbehalten ist, um z.B. deren jederzeitige Einsatzmöglichkeit zu gewährleisten

näheres:
http://www.steuerthek.de/handbuch/est/wk_umzugskoste…