überschreitet bei einem Hartz 4-Empfänger die Miete (neue Wohnung)
nur um ein paar wenige Euro die Bemessungsgrenze, so wird keine
Umzugshilfe gewährt bei wirklich zwangsweisem Umzug (wegen Auflösung einer WG, damit wäre Wohnung zu groß). So rechtens?
Oder gibt es eine Möglichkeit, gewisse Umzugskosten erstattet zu
bekommen?
das eine hat mit dem anderen m.E. nichts zu tun. Wenn sich deine (eure) WG auflöst und die Wohnung dann zu groß wird musst du umziehen, ist klar und sollte dem Sachbearbeiter einleuchten.
Wenn du eine neue Wohnung findest die etwas über der Bemessungsgrenze liegt musst du das mit dem Sachbearbeiter aushandeln was passiert, es gibt diesen fließenden 10%-Spielraum oder du musst die Differenz selber tragen.
Die Umzugskostenerstattung ist schon immer schwer gewesen, du musst das eigentlich alles vorher beantragen, Kostenvoranschläge absegnen lassen etc., was meist in dem Stress eines Umzugs schwer möglich ist, man aber schon versuchen sollte. Rechnungen aufheben, Widerspruch einlegen, argumentieren … Ich habe meine zwei Umzüge in meiner bisherigen Arbeitsamt-Zeit immer mit von Freunden geborgtem Geld bezahlen müssen und hinterher nur wenig wiederbekommen, leider. Hatte aber auch immer das Glück viele Freunde zu haben weswegen ich Umzugslaster für 19 Euro halbtags bekommen habe (Studententarif), kein Malerzeug für die Renovierung kaufen musste etc.
Das hofft man vielleicht, aber das ist leider nicht immer so.
Ich habe auch ein Posting verfasst, siehe Umzug+neuer Mietvertrag ohne Zustimmung vom AA.
Die lassen sich die verrücktesten Dinge einfallen.
Man wird doch wohl noch die Miete senken dürfen oder soll man das dann alles ellein zahlen, nur weil man dem AA doch gerade Kosten ersparen möchte.
Genau informieren, ist sicher sehr wichtig.
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