Umzugskosten

Ein AN wird zum 31. Oktober 2010 arbeitslos.
Hat sich auch schon bei der ARGE gemeldet.
Persönliches Gespräch dort mit Berater erst Ende Oktober.
AN hat aus eigener Initiative bereits neue Anstellung gefunden.
Jedoch nicht am derzeitigen Wohnort, so daß ein Umzug von Nöten ist.
Kann die Kostenübernahme bei der ARGE beantragt werden?

Soweit ich weiss muss er im Leistungsbezug gestanden haben.

Es kommt also darauf an, ab wann er die neue Arbeit antritt. Wenn er ab 1. November angestellt ist, hat er keine Leistungen erhalten.

Hi, Arbeitsende 31.10, Arbeitsanfang 01.11.
Warum sollte d. Arge oder eine sonstige staatliche Stelle den Umzug zahlen ???
Der wird noch nicht mal Hartz IV Leuten bezahlt.
Man kann versuchen das bei der Einkommenssteuer als berufsbedingte Ausgaben abzusetzen, mehr aber auch nicht, jedenfalls nicht mit öffentlichen Geldern.
MfG ramses90