Umzugskosten 2004

Hallo an alle,

wenn jemand im Jahr 2004 seine doppelte Haushaltsführung nach Beendigung der beruflichen Tätigkeit wieder aufgelöst hat und in seinen eigenen Hausstand wieder zurückgezogen ist, hat man ja sicherlich die Möglichkeit die Umzugsskosten abzusetzen. Nun ist aber der Beleg für die Kosten des Miettransporters ( etwa 100 Euro) abhanden gekommen.Gibt es da eine Pauschale oder besser: kann man die Kosten auch ohne Nachweis bis zu einer gewissen Höhe absetzen?

Vielen Dank für die Antworten!

hallo,

abgekupfert…abzugsfähig sind:

Umzugskosten im Zusammenhang mit der Aufgabe der Zweitwohnung bei Beendigung der beruflichen doppelten Haushaltsführung [55]. Hierzu zählen auch Kosten für die Renovierung der auswärtigen Wohnung. Nicht abzugsfähig sind die Pauschbeträge für sonstige Umzugsauslagen (§ 10 BuKG, § 10 AUV). Diese Beträge dürfen nur für solche Umzüge in Anspruch genommen werden, die mit einem gleichzeitigen Wechsel des Lebensmittelpunktes verbunden sind (R 43 Abs. 10 LStR). Etwas anderes gilt nach Auffassung des Finanzgerichts Münster, wenn der Arbeitnehmer seine Zweitwohnung wechselt, also in eine neue Wohnung am auswärtigen Beschäftigungsort umzieht. Es hat die sonstigen Umzugsauslagen ohne Einzelnachweis in Höhe der Umzugspauschale berücksichtigt [56].

gruß vom inder

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