Umzugskosten absetzbar durch Addition der Fahrzeiten beider Ehepartnern

Hallo,

nach Urteil BFH vom 16.10.1992 BStBl 1993 II Seite 610 wird aufgrund fehlender Relevanz die Frage nicht geklärt, ob der errechnete Vorteil der Fahrtzeiten beider Ehepartner die Grundlage für einen absetzbaren Umzug liefert.Ergibt sich für den Ehemann eine Reduzierung der Fahrtzeiten von 40 Minuten und für die Ehefrau von 50 Minuten , so liegen sie beide unter den besagten 60 Minuten in der Einzelbetrachtung. Jedoch in der Gesamtbetrachtung darüber.

Eine Saldierung wurde abgelehnt. Sie resultiert jedoch aus einer Situation im Rahmen eines Umzuges eines Ehepaares nach der Heirat , bei der Frau einen Vorteil von >60 Minuten genoss und Ihre Umzugskosten geltend machen konnte, der Mann jedoch daduch mehr Fahrtzeiten hatte. (er konnte die Umzugskosten nicht geltend machen) Die einzelnen Deltas wurden nicht saldiert.

2 unterschieldiche Sachverhalte. Gibt es für den 1. Fall , Ehepaar lebt zusammen und hat in der Einzelbetrachtung 60 minuten Fahrtzeitenvorteil, eine klare Rechtsprechung zur Absetzung der Umzugskosten ?

Danke
Harry