Umzugskosten absetzen - Pauschale oder ?

Liebe w-w-wissler,

ich bin mit meiner Familie, Ehefrau und 2 Kinder, in 2000 von Düsseldorf nach Köln umgezogen. Die Entfernung zum Arbeitgeber wurde von 48 km auf 3 km reduziert. Effektiv nachweisbare Kosten habe ich nur eine Rechnung von der Spedition, sonst nichts.

Ich glaube, daß in diesem Fall eine Pauschale für mich besser ist - oder?

Welche Summe kann ich als Pauschale bei der Steuererklärung einsetzen?

Danke und Gruß

Raja

Liebe w-w-wissler,

ich bin mit meiner Familie, Ehefrau und 2 Kinder, in 2000 von
Düsseldorf nach Köln umgezogen. Die Entfernung zum Arbeitgeber
wurde von 48 km auf 3 km reduziert. Effektiv nachweisbare
Kosten habe ich nur eine Rechnung von der Spedition, sonst
nichts.

aufwendungen wegen eines umzugs können werbungskosten bei einkünften aus nichtselbstständiger tätigkeit sein. hierzu müssen aber die bedingungen von abschnitt 41 lohnsteuerrichtlinien erfüllt sein. siehe hierzu http://www.rksoftware.de/service/lstr/index.htm unter „umzugskosten“ und http://www.mio-verlag.de/mio_xx92/xx920494.htm und http://www.mio-verlag.de/mio_xx93/xx930610.htm.

wenn sich deine fahrzeit um täglich mehr als 1 stunde verringert hat (ist bei dieser entfernung glaube ich glaubhaft), dann sind die umzugskosten beruflich veranlasst, und du kannst sie als werbungskosten absetzen.

Ich glaube, daß in diesem Fall eine Pauschale für mich besser
ist - oder?

musst du selber prüfen:

wenn diese bedingungen erfüllt sind, können statt der tatsächlichen aufwendungen auch die pauschalen nach dem bundesumzugskostengesetz http://www.steuernetz.de/gesetze/bukg/19970224/ geltend gemacht werden. insbesondere §§ 5 - 10 bukg sollte man sich diesbezüglich durchlesen.

nicht als werbungskosten zu berücksichtigen sind die auslagen für einen neuen kochherd i.s.v. § 9 abs. 3 bukg http://www.steuernetz.de/gesetze/bukg/19970224/p9.html.

Welche Summe kann ich als Pauschale bei der Steuererklärung
einsetzen?

s. bundesumzugskostengesetz
viele grüße
gunnar