Hallo,
Das FA erlaubt ja die Absetzung der Umzugskosten, wenn der Arbeitsweg sich um mind. 1h verkürzt.
Dies wäre bis vor ein paar Wochen der Fall gewesen. Wir haben nach langem Suchen ein Haus gefunden, dass näher an der Arbeitsstätte liegt. Einzug ist Ende September.
Nun ist es aber so, dass ich zum 1. Oktober einen neuen Job anfange, bei dem ich unter der Woche unterwegs bin. Die Entfernung zum neuen AG ist ca. 20 km. Dies wäre auch der Fall von meiner noch jetzigen Wohnort.
Als ich aber den Makler beauftragt habe, war mir noch nicht klar, dass ich meine AG wechseln werde. Meine Absicht war näher an den AG zu ziehen. heute sind es ca. 50 km in Zukunft wären es nur noch ca. 12 km gewesen.
Ich bin noch bis 30. September bei der alten Firma beschäftigt.
Nun die Anfrage: Kann ich die Umzugskosten voll geltend machen (Makler, Transport, Handwerker)?
Danke für eure Rückmeldung!
Viele Grüße
Q.