Umzugskosten als Betriebsausgabe

Hallo nochmal,

eine letzte Frage habe ich noch:

Rechtfertigt allein das Vorhandensein eines Büro eines selbständigen Einzelunternehmers innerhalb seiner Wohnung (Wohnung = angemeldete Betriebsstätte) die Umzugskosten (inkl. Makler) anteilig als Betriebsausgabe geltend zu machen?
Oder muss zusätzlich nachgewiesen werden, dass der Umzug 100%ig betrieblich veranlasst war?

Ich wünsche euch einen schönen Tag!

Liebe Grüße

Hat wirklich keiner eine Idee?

Hallo,

Aufwendungen, die durch privaten Wohnungswechsel entstehen, sind grundsätzlich nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung nach § 12 Nr. 1 EStG. Ist der Umzug aber geschäftlich oder beruflich veranlasst, können die entsprechenden Aufwendungen » Betriebsausgaben gem. § 4 Abs. 4 EStG oder » Werbungskosten gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG sein.
Eine betriebliche Veranlassung liegt vor, wenn

ein Arbeitnehmer seine unselbstständige Tätigkeit aufgibt, um an einem anderen Ort eine gleichartige freiberufliche Tätigkeit aufzunehmen, so sind die Kosten der Verlegung seiner Familienwohnung an den anderen Ort (Umzugskosten) in der Regel Betriebsausgaben
oder
wenn sich die Wegezeit zwischen Wohnung und Betrieb um mindestens eine Stunde täglich vermindert

Also alleine das vorhandensein eines Büroraums rechtfertigt nicht den Abzug von Umzugskosten als Betriebsausgsbe

Gruss