hallo,
ich habe mich im letzten jahr selbständig gemacht und bin mit meiner freundin
von einer zweiraumwohnung in eine dreiraumwohnung gezogen, da ich als grafiker
ein zimmer als atelier benötige. dieses zimmer nutze ich jetzt zu 100% als
mittelpunkt meiner selbständigen tätigkeit. da ich ja nur wegen dieses
zusätzlichen zimmers umgezogen bin, kann ich den umzug als betriebsausgaben
geltend machen? wenigstens anteilig ca. 25%. wenn ja, welche kosten darf man
absetzen: transportkosten, ledigenumzugspauschale + eine zusätzliche person?
und gibt es dazu eine gesetzliche regelung bzw. ein urteil, auf das man sich
dem finanzamt gegenüber beziehen kann?
vielen dank für eure hilfe!
hallo,
ich habe mich im letzten jahr selbständig gemacht und bin mit
meiner freundin
von einer zweiraumwohnung in eine dreiraumwohnung gezogen, da
ich als grafiker
ein zimmer als atelier benötige. dieses zimmer nutze ich jetzt
zu 100% als
mittelpunkt meiner selbständigen tätigkeit.
hierfür kannst du die Kosten dann ja wohl als Arbeitszimmer geltend machen.
da ich ja nur
wegen dieses
zusätzlichen zimmers umgezogen bin, kann ich den umzug als
betriebsausgaben
geltend machen? wenigstens anteilig ca. 25%.
rein rechtlich seh ich da erstmal keine chance. Voraussetzung für die Anerkennung von Umzugskosten bei Arbeitnehmern ist regelmäßig, dass sich ihr täglicher Arbeitsweg um eine Stunde verkürzt. Bei die hört sich das so an, als ob du nur im selben Ort umgezogen bist. und da siehts nun mal eher schlecht aus.
wenn ja, welche
kosten darf man
absetzen: transportkosten, ledigenumzugspauschale + eine
zusätzliche person?
eine möglichkeit ist vielleicht doch noch drin. Dazu müßtest du dich aber bereits vor dem Umzug selbständig gemacht haben. Es wäre dann super, wenn du die Umzugskosten des Ateliers separat nachweisen könntest (Im Sinne von: insgesamt 10 x mit dem PKW hin und her, davon 4 x mit Atelierkram)
und gibt es dazu eine gesetzliche regelung bzw. ein urteil,
auf das man sich
dem finanzamt gegenüber beziehen kann?
hab ich jetzt nicht eingehender geprüft. Vielleicht kommt ja von den anderen noch was.
vielen dank für eure hilfe!
hallo, vielen dank für deinen tipp,
ich habe mich tatsächlich genau eine woche vor dem umzug selbständig gemacht.
ein paar hinweise, dass es grundsätzlich möglich ist, diese umzugskosten
geltend zu machen, habe ich auch schon bekommen. was mir fehlt, ist irgendein
schönes gesetz oder urteil, auf das ich mich beziehen kann. vielleicht fällt ja
jemandem dazu noch etwas ein.
trotzdem vielen dank! 