Umzugskosten als Werbungskosten

Hallo nochmal,

jetzt noch eine Frage zum Thema Werbungskosten.

Folgender Fall: ein Arbeitnehmer ist in 2004 berufsbedingt umgezogen und möchte die damit verbundenen Kosten als Werbungskosten ansetzen.

Nun ist er mit seiner Lebensgefährtin (unverheiratet) zusammen umgezogen, d.h. die beiden haben vor und nach dem Umzug eine gemeinsame Wohnung gehabt. Für die Lebensgefährtin war der Umzug nicht berufsbedingt.

In welcher Höhe kann der Arbeitnehmer die Umzugskosten nun geltend machen? In voller Höhe oder nur zur Hälfte? Wie verhält es sich mit der Umzugskotenpauschale? Kann hier eine weitere Person berücksichtigt werden.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Sebastian

Hallo,

Folgender Fall: ein Arbeitnehmer ist in 2004 berufsbedingt
umgezogen und möchte die damit verbundenen Kosten als
Werbungskosten ansetzen.

Nun ist er mit seiner Lebensgefährtin (unverheiratet) zusammen
umgezogen, d.h. die beiden haben vor und nach dem Umzug eine
gemeinsame Wohnung gehabt. Für die Lebensgefährtin war der
Umzug nicht berufsbedingt.

In welcher Höhe kann der Arbeitnehmer die Umzugskosten nun
geltend machen? In voller Höhe oder nur zur Hälfte?

Kommt drauf an… bei wenig zusätzlichem Umzugsgut, fällt das wohl nicht auf. Hat die Lebensgefährtin aber umfangreiches Umzugsgut, das auch kostenmäßig ins Gewicht fällt, ist dieses nicht absetzbar.

Wie
verhält es sich mit der Umzugskotenpauschale? Kann hier eine
weitere Person berücksichtigt werden.

nein
http://www.steuertipps-pc.de/?action=show&category=n…
http://www.steuerbar.de/themen/die_erste_steuererkla…

http://recht-steuern.freenet.de/ratContent.php?objid…
(diesen Link habe ich nicht ganz gelesen, aber Themenübersicht war o.k.)

Viele Grüße
C.