Hallo zusammen,
bin neu bei Euch, ich hoffe meine theoretische Frage ist sinnvoll. Habe bereits im Forum gesucht aber nichts gefunden.
Man stelle sich vor, dass man aus beruflichen Gründen 2010 umziehen würde. Welche Umzugskosten anzusetzen wären, ist klar: Makler, doppelte Miete, Wohnungssuche, usw.
Was ist nun, wenn die Aufwendungen für die Wohnungssuche und die Maklercourtage in 2009 anfallen werden bzw. angefallen sind. Der Umzug samt Speditionskosten und der Arbeitsbeginn aber 2010 erfolgt. Gemäß §11 ESt müssen die Aufwendungen für Jahr der Entstehung geltend gemacht werden. Ist dies in dem fiktiven Fall auch so, oder muss der Umziehende befürchten, dass das Finanzamt nicht alles anerkennt?
Ich hoffe das Problem wurde deutlich.
Vielen Dank schon jetzt an alle, die sich die Mühe machen den langen Text zu lesen 
Viele Grüße Sven