Umzugskosten Ausland-->Deutschland

Ich habe eine Frage an die Steuerexperten unter Euch:

Ich bin letztes Jahr von USA nach Deutschland zurückgezogen, nachdem ich dort ein beruflich bedingtes (bzw. vom Arbeitgeber finanziell gefördertes) Aufbaustudium absolviert habe.

Inwieweit kann ich die Umzugskosten steuerlich absetzen, insbesondere die Flugkosten nach Deutschland?
Die Frage ist, ob die Flugkosten teil des Umzugs sind, da ich zuerst übergangsweise einige Wochen bei meinen Eltern gewohnt habe, bis ich eine Wohnung gesucht und gefunden habe. Meine Steuersoftware erlaubt nur zwei Fahrten mit dem PKW zur Wohnungsbesichtigung u.ä. als Umzugskosten abzusetzen…

ich kann leider nicht weiter helfen
p

Hallo, Thomas

Genaue Angaben hierfür kann ich ihnen leider nicht machen.
Unsere Tochter ist letztes Jahr von München nach Niederbayern umgezogen.
der Transporter incl. Benzin/Versicherung/Km kostete ca. 280.-€ (nachweißbare Rechnungen). Sie konnte aber bei der Steuer einen Pauschalbetrag von 1100.-€ absetzen.
Bei uns macht das der Steuerberater.
Falls Sie die Flugkosten und Reisegepäckkosten nachweisen können,versuchen Sie es auch mit einem Pauschalbetrag (Rechnungen beilegen)
Wohnungsbesichtigungen sind extra abzusetzen und müssten bis zu 5 sein.
Versuchen Sie es unter Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen.

Viel Glück
monika61

Hallo Thomas_MBA,

leider kann ich Dir hier keinen Rat geben.

Die Umzugskosten solltn in Deinem Fall ja doch erheblich sein: Möbel - Wäsche - alle privaten Sachen ;
da kommt einiges zusammen und dann die erheblichen Transportkosten.

Da kann ich nur die Hilfe eines Steuerberaters empfehlen.

Ich kenne mich in der Materie leider nicht aus; aber Deine Steuersoftware kann ich auch nicht nachvollziehen.

Die Kosten für einen berufsbedingten Umzug von München nach Hamburg werden nur mit zwei Besichtigungsfahrten anerkannt !!

Ich vermute, hier kann etwas nicht stimmen.

Selbst ein Beamter erhält einen höheren Umzugskostenbeirag des Staates.

Daher: Steuerberater !!!

MfG

Stefan Seidel

Unzugskosten per Flugzeug sind im nach hinein nicht absetzbar da sie schon in D gelebt haben und erst dann umgezogen sind.schlecht darstellbar für das finanzamt.besseres Steuerprogramm anwenden(Taxmann empfehlenswert)schnuggi1521

Hallo,

der Umzug war lt. Ihren Schilderungen beruflich veranlasst. Wenn der Arbeitgeber die Reisekosten nicht erstattet, können Sie diese als WErbungskosten absetzten. Zur Not müssen Sie ihr Programm austricksen und bei den sonstigen Werbungskosten diese Kosten angeben.

Hallo,

dem Grunde nach würde ich das als einen berufsbedingten Umzug und somit als Werbungskosten betrachten. Aber inwieweit die Flugkosten angerechnet werden können ist dann doch eine Frage für den Steuerberater.

Gruß,
Johannes Wörle
IHR UMZUGSEXPERTE