Umzugskosten,außergew. Belastung Behinderung

Hallo liebes Forum,

Person A (gehbehindert, schwer krank) ist mit dem Ehepartner im Nov. 2006 von einer Wohnung im 3. Geschoss, die sehr abgelegen lag, in eine im 1. Geschoss (kein EG, wegen Angst vor Einbrechern, was leider schonmal passiert ist) gezogen.

Der Hausarzt von Person A hat dazu geraten und gemeint, das könne steuerlich geltend gemacht werden. Leider hat er nicht gesagt, dass dies bescheinigt werden müsse. Während der Erstellung der EkSt 2006 liest Person A im Internet, dass ein Attest nötig ist und lässt einen ausstellen. Leider erst 3 Mon. nach dem Umzug.

Das FA möchte nun diese angesetzten Umzugskosten nicht anerkennen, da ein solcher Attest wohl vor dem nötigen Umzug ausgestellt werden muss.

Person A ist seit 2001 gehbehindert und nicht in der Konstitution soviel Treppen zu steigen. Gäbe es für Person A noch Möglichkeiten, um die Umzugskosten doch anerkannt zu bekommen. Schließlich wurde ein Umzug in eine kleinere, aber teurer Wohnung nur in Kauf genommen, um das Treppensteigen zu verringern und zentral in der Nähe von Ärzten und Apotheken wohnen zu können und nicht um davon profitieren zu können, ausser natürlich gesundheitlich.

Vielen lieben Dank für eure Antworten!

LG, Elena :o)

Das Finanzamt ist hier an die folgende Richtlinie gebunden:

http://195.243.173.120/persoline/servlet/ContentResu…

Und dort ist tatsächlich genannt, dass ein Attest vorher auszustellen ist.