Hallo liebe Experten.
XY habt folgendes Problem:
Nach dem Studium hat XY ein Kind bekommen und ist in Elternzeit gegangen. Während dieser Zeit bezieht XY ALG II. XY ist alleinerziehend.
Nun möchte XY zum 1.8. eine Referendarstelle antreten, für die XY in ein anderes Bundesland umziehen muss. Da XY einen Umzug allein nicht bewerkstelligen kann, wollte XY eine Spedition beauftragen. XY hatte bereits vorher bei der ARGE angefragt, da wurde XY gesagt, es sei XY alleinerziehend mit Kind nicht zumutbar, auch der Ab/Aufbau von Möbeln nicht, und XY müsse 3 Angebote von Speditionen einreichen.
Das wollte XY heute machen- Heute wurde XY gesagt, als Beamtenanwärter hätte XY überhaupt keine Ansprüche auf Übernahme der Kosten generell.
Der Umzug kostet etwa 1900 € und würde XY finanziell ruinieren, einen Kredit bekommt XY nicht, die Familie kann nicht aushelfen.
XY überlegt nun die Stelle abzulehnen, eine Stelle ein Jahr später wird XY nicht garantiert,XY wäre ein Jahr länger in ALG II- Bezug- das würde vielmehr kosten, als wenn sie XY den Umzug bezahlen würden.
Ist das rechtens?
Da alles sehr kurzfristig ist- was würde eine Klage vorm Sozialgericht bringen?
Bei einer Studienkollegin von XY aus einem anderen Landkreis wurden die Kosten trotz Antritt einer Beamtenanwärterstelle bezahlt. Kann da jede ARGE schalten und walten wie sie will?
Geht das nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz?
Steht im Gesetz, dass einem Beamtenanwärter solche Leistungen verwährt werden können/müssen?
Für Infos wäre XY dankbar.