Hallo,
Person X ist mit seiner Familie umgezogen. Eine Rechnung hierfür liegt von der Speditionsfirma vor und der Betrag wurde überwiesen.
Können diese Kosten bei der Steuererklärung auch als Werbungskosten angesetzt werden, wenn sich zwar die Entfernung zur Arbeitsstätte verlängert, die Strecke allerdings „bequemer“ ist und es mehrere Anfahrtalternativen von dem neuen Wohnort aus gibt?
Wie verhält es sich, falls das FA die Umzugskosten als Werbungskosten nicht akzeptiert. Können/ Werden diese dann als haushaltsnahe Dienstleistung angerechnet und somit der Umzug aus privaten Gründen angegeben wird?
Vielen Dank für alle Hinweise!
Das Finanzamt interessiert nur, ob sich die Fahrtstrecke verringert. Alles andere nicht!!
Zu der Frage mit den Haushaltsnahen Dienstleistungen kann ich dir nicht sicher sagen, aber ich meine nicht, dass diese da eingesetzt werden und dann auch anerkannt werden.
Das Finanzamt interessiert nur, ob sich die Fahrtstrecke
verringert. Alles andere nicht!!
=> doch, ob sich die FahrZEIT verkürzt ist sehr von Interesse
Zu der Frage mit den Haushaltsnahen Dienstleistungen kann ich
dir nicht sicher sagen, aber ich meine nicht, dass diese da
eingesetzt werden und dann auch anerkannt werden.
=> klar, aber nur die Lohnkosten
Umzug muss beruflich veranlasst sein
Hi !
Als Werbungskosten kommen nur Aufwendungen in Betracht, die beruflich veranlasst sind. Bei einem Umzug ist es häufig schwierig, eine Trennung zwischen beruflicher/privater Veranlassung zu ziehen. Daher wurde als EIN objektives Kriterium die Verkürzung der FahrZEIT herangezogen.
Verkürzt sich die Fahrzeit nicht, kann es sich dennoch um einen beruflich veranlassten Umzug handeln. Die Argumentation gegenüber den Finanzbehörden dürfte nur erheblich schwieriger werden.
Wenn eine Anerkennung als Werbungskosten scheitert, weil der Umzug eben privat veranlasst war, lassen sich die Aufwendungen für den Umzug (die Lohnkosten) bei den haushaltsnahen Dienstleistungen unterbringen. Da hierbei direkt die Steuer gekürzt wird und nicht nur die Bemessungsgrundlage für die Steuer, sollte zusätzlich in einer Vergleichsberechnung geprüft werden, welcher Ansatz nun der günstigere ist.
BARUL76
.
Hallo,
vielen Dank für Eure Hinweise!
Dann wird die Familie X die Umzugskosten bei den Werbungskosten geltend machen und abwarten, wie das FA reagiert.
Da die pauschalen Umzugskosten inkl. des Zuschlages für einen weiteren Umzug innerhalb von 5 Jahren deutlich höher sind, als die tatsächlichen Kosten wird diese Variante bevorzugt.
Vielen Dank!