… Zusammenveranlagung
Hallo, es soll bald umgezogen werden.
Da die Arbeitsstelle (AN und Selbständiger sind verheiratet und AN ist bei Ehemann angestellt) ca. 33 min einfacher Weg (PKw) entfernt ist und dann nur noch ca. 4 min (Pkw oder 1,2 km Fußweg) stellt sich die Frage, ob der Umzug beruflich veranlasst ist, da nur 58 Min. (Hin- und Rückweg) Zeitersparnis.
Wie muss die Rechnung des Spediteurs aussehen, um steuerlich anerkannt zu werden? Tatsächlich wird umgezogen, weil der Arbeitsweg unheimlich lästig ist und nunmehr der Arbeitsweg auch zu Fuß (1,2km) bewältigt werden kann.
Unterstellt also, die 58 Min. würden genügen, um einen beruflich veranlassten Umzug in der ESt-Erkl. abzusetzen, würden dann bei der AN nur die Hälfte der Umzugskosten angesetzt, weil die AN mit einem Freiberufler verheiratet ist, der mit umzieht und müssten beim Selbständigen in der GuE Umzugskosten angesetzt werden - sprich 2 Rechnungen mit unterschiedlicher Rechnungsanschrift oder kann die AN alles ansetzen (obwohl der Hausrat beiden gehört)oder ist es vielleicht sinnvoll, dass bei dem Arbeitslohn der AN die Umzugskosten steuer- und sozialversicherungsfrei ersetzt werden mit Rechnungsstellung ans Büro? Könnte mir aber vorstellen, dass dann die LSt-Prüfung sagt Unternehmer-Eigenverbrauch, weil Angestellte auch Ehefrau ist. Ich danke euch für eure Mühe!