Umzugskosten bei Freiberufler und AN bei

… Zusammenveranlagung

Hallo, es soll bald umgezogen werden.

Da die Arbeitsstelle (AN und Selbständiger sind verheiratet und AN ist bei Ehemann angestellt) ca. 33 min einfacher Weg (PKw) entfernt ist und dann nur noch ca. 4 min (Pkw oder 1,2 km Fußweg) stellt sich die Frage, ob der Umzug beruflich veranlasst ist, da nur 58 Min. (Hin- und Rückweg) Zeitersparnis.

Wie muss die Rechnung des Spediteurs aussehen, um steuerlich anerkannt zu werden? Tatsächlich wird umgezogen, weil der Arbeitsweg unheimlich lästig ist und nunmehr der Arbeitsweg auch zu Fuß (1,2km) bewältigt werden kann.

Unterstellt also, die 58 Min. würden genügen, um einen beruflich veranlassten Umzug in der ESt-Erkl. abzusetzen, würden dann bei der AN nur die Hälfte der Umzugskosten angesetzt, weil die AN mit einem Freiberufler verheiratet ist, der mit umzieht und müssten beim Selbständigen in der GuE Umzugskosten angesetzt werden - sprich 2 Rechnungen mit unterschiedlicher Rechnungsanschrift oder kann die AN alles ansetzen (obwohl der Hausrat beiden gehört)oder ist es vielleicht sinnvoll, dass bei dem Arbeitslohn der AN die Umzugskosten steuer- und sozialversicherungsfrei ersetzt werden mit Rechnungsstellung ans Büro? Könnte mir aber vorstellen, dass dann die LSt-Prüfung sagt Unternehmer-Eigenverbrauch, weil Angestellte auch Ehefrau ist. Ich danke euch für eure Mühe!

Guten Tag,

ist es so zu verstehen, dass der Selbstständige seine Betriebsstätte weit weg hat, und sie nun beide in die Nähe der Betriebsstätte ziehen?

Gruß JK

Guten Tag,

Ja, die Eheleute wohnen bereits zusammen, sie haben beide den gleichen Arbeitsweg ins Büro . Bisher ca. 35 km (ca. 64 Min. hin- und zurück)nach dem Umzug ca. 1,5 km Fußweg oder mit dem Auto ca. 8 Min. hin-und zurück.

mit Rechnungsstellung ans Büro?

Das passt hier gar nicht, weil das Unternehmen ja nicht umzieht.

Dennoch könnte es vielleicht möglich sein, dass das Unternemen einer Angestellten eine steuerfreie Umzugsbeihilfe zahlen kann. Die wäre dann eine Ausgabe für das Unternehmen.
Dazu müsste man einen Steuerberater fragen.

Ja, die Eheleute wohnen bereits zusammen, sie haben beide den
gleichen Arbeitsweg ins Büro.

Sie und ihr privathaushalt ziehen also um - dann ist das m. E. einzig Sinnvolle, dass sie zusammen eine Rechnung bekommen.

Die Arbeitslaeistung des Umzugsunternehmens (plus An- und Abfahrt, plus Entsorgungskosten) plus MwSt gehören in einer Steuererklärung zu den „Haushaltsnahen Dienstleistungen“.

Ob darüberhinaus Kosten („ihr“ Anteil als Werbungskosten) abgesetzt werden können, - dazu müssen hier bitte noch andere Leuts was schreiben.

Links:
http://www.umzug-steuern.de/ (unterer Teil)
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/umzugskost…

Gruß JK

Erstmal vielen Dank für Ihre Mühe.

mit Rechnungsstellung ans Büro?

Das passt hier gar nicht, weil das Unternehmen ja nicht
umzieht.

Ja, das Unternehmen zieht nicht um, aber der Selbständige. Und da ein Selbständiger keine Werbungskosten in der Anlage AN ansetzen kann für einen beruflich bedingten Umzug, muss er, sonst würde er ungleichbehandelt gegenüber Beamten und Arbeitnehmer, die Kosten meiner Ansicht nach in der Einnahmen-Überschussrechnung ansetzen, die ja die Grundlage für die bei der ESt-Veranlagung Anlage GSE ist.

Ja, die Eheleute wohnen bereits zusammen, sie haben beide den
gleichen Arbeitsweg ins Büro.

Sie und ihr privathaushalt ziehen also um - dann ist das m. E.
einzig Sinnvolle, dass sie zusammen eine Rechnung bekommen.

Als Arbeitnehmer kann man in der Anlage N der ESt-Erkl. nur Rechnungen ansetzten, die auf den Arbeitnehmer ausgestellt sind. Hingegen in der E-Ü-Rg. des Selbständigen nur Rechnungen, die auf das Unternehmen ausgestellt sind. Hier geht es vor allem um die Transportkosten, doch wohl auch eine Pauschale müsste man bei den Betriebsausgaben in der EInnahmen-Überschußrg. des Selbständigen als Sonstige Kosten ansetzen, meiner Meinung nach. Arbeitsleistungen wohl ebenso. Nur wenn sie nicht beruflich veranlasst wären (kein Umzug aus beruflichen Gründen- Arbeitswegverkürzung, müsste wohl ein Ansatz bei haushaltsnahen Dienstleistungen in der ESt-Erkl. erfolgen, oder?

Damit würde ich dann doch mal zum Steuerberater gehen. Der Stundensatz (halbe Stunde Beratungsgespräch vereinbaren) ist erträglich.

Elektriker plus Geselle kostet mehr. :wink:

Gruß JK

P.s.:

Alternative: Frage auch mal im Steuerforum von www.jurathek.de stellen.