Umzugskosten bei verbesserter ÖPNV Anbindung

Hallo zusammen,

eine Frage. Person A wohnt in einem Dorf in der Nähe Berlins (Arbeitsweg 60km) und fährt jeden Tag mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit. Die Busverbindung bis zum großen Bahnhof ist äußerst schlecht (Bus verkehrt nur selten - 4x am Tag). Unter anderem aus diesen Gründen zieht die Personen in ein andere Gemeinde, welche verkehrsgünstiger gelegen ist, die Fahrstrecke bleibt aber annährend gleich. Die reine Fahrzeit reduziert sich um einiges, jedoch nur um knapp 30min pro Richtung. Jedoch verkehrt stündlich ein Zug, so dass Person A sehr flexibler zur Arbeit gelangt (erster Zug 4 Uhr, letzter Zug 23 Uhr, jede Stunde).

Wäre unter diesen Umständen der Umzug steuerlich absetzbar? Die alte Verbindung mit 4 Fahrten am Tag schränkte die Flexibilität der Person doch sehr ein. Frühstmögliche Ankunft auf der Arbeit 8:15Uhr, spätestmöglicher Feierabend 16:30 Uhr. Ansonsten musste die Person andere Fahrverbindungen nutzen und zusätzlich von Familienmitgliedern vom weiterentfernten Bahnhof abgeholt werden.

Wäre schön, wenn Ihr was dazu sagen könntet.

Vielen Dank

Hallo,

die Fahrtzeitverkürzung an sich ist kein „Muss“, sondern nur ein Indiz dafür, dass der Umzug beruflich veranlasst ist. Die FinVerw geht bei eine Fahrtzeitverkürzung von 1h täglich aber stets davon aus, dass eine berufliche Veranlassung vorliegt (H 9.9 LStR). Dies wäre ja nach den Angaben im Sachverhalt knapp erfüllt.
Auch die übrigen Angaben sprechen mE für eine berufliche Veranlassung.