Umzugskosten bei zwischenzeitlicher Einlagerung

Hallo,

jemand hat bis Ende des Studiums in Stadt A gelebt, hat dann seine Möbel in Stadt B bei Verwandten eingelagert, um bei der Arbeitssuche flexibel zu sein. Dabei hat er in Stadt C (diverse Praktika) jeweils immer nur zur Untermiete oder Zwischenmiete in möblierten Wohngemeinschaften gelebt.

Die Person hat dann nach zwei Jahren in Stadt C eine feste Anstellung gefunden und zum Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme die Möbel von Stadt B nach Stadt C bringen lassen.

Kann diese Person die Umzugskosten als Werbungskosten geltend machen?

Danke.

LG

Petra

Hi,

Die Person hat dann nach zwei Jahren in Stadt C eine feste
Anstellung gefunden und zum Zeitpunkt der
Beschäftigungsaufnahme die Möbel von Stadt B nach Stadt C
bringen lassen.

Die Person hat einen beruflich veranlassten Umzug durchgeführt. Die Aufwendungen sind abzugsfähig. Wenn die Möbel bei den Eltern eingelagert waren, kann ein überkritischer Sachbearbeiter eine private Veranlassung darin sehen, wie in Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 21.1.2000, EFG 2000 S. 485.
http://www.gutefrage.net/frage/inwieweit-kann-man-um…
Das Urteil selbst ist im Internet nicht zu finden…

Trotzdem würde ich den Umzug als beruflich veranlasst in der Steuererklärung geltend machen und abwarten, ob es akzeptiert wird. Ich habe nur auf das Urteil hingewiesen, um vollständig zu antworten. Es ist nur ein Finanzgerichtsurteil, also ist da noch Spielraum für eine abweichende Entscheidung.

Schöne Grüße
C.