Umzugskosten etc

Mieter wurde vom Vermieter, nach 4 Wochen, ohne Angabe von Gründen, gekündigt, mit Sonderkündigungsrecht von 6 Monaten.
Mieter hat dieses auch akzeptiert, da dieser unter arglistiger Täuschung in die Wohnung „gelockt“ wurde und die gegebenen Umstände mehr als unzumutbar sind!!!
Vermieter kooperiert mit einigen Nachbarn, die ebenfalls auf den Zug der Tyrannei aufsteigen!

Mieter hat seit Bezug der Wohnung weder ein Bild an der Wand, noch Gardinen vor den Fenstern!
Auch sind zahlreiche Kartons bis dato nicht ausgepackt worden!
Also entgangene Lebensqualität!

Hat der Mieter nunmehr Recht auf Erstattung von Umzugskosten und evtl. entstehenden Maklergebühren? Evtl. auch noch andere erstattungsfähige Kosten?

Freue mich auf zahlreiches Feedback!

Vielen Dank vorab.

[Vollzitat gelöscht]

Mieter hat seit Bezug der Wohnung weder ein Bild an der Wand,
noch Gardinen vor den Fenstern!
Auch sind zahlreiche Kartons bis dato nicht ausgepackt worden!
Also entgangene Lebensqualität!

Wer hinderte den Mieter daran, Bilder an die Wand oder Gardinen vor die Fenster zu hängen?

Hat der Mieter nunmehr Recht auf Erstattung von Umzugskosten
und evtl. entstehenden Maklergebühren? Evtl. auch noch andere
erstattungsfähige Kosten?

Warum?
Mieter hat doch selber die Kündigung akzeptiert und dass man nach einer Frist von nur 4 Wochen durch den Vermieter nicht ohne Weiteres gekündigt werden kann, dürfte auch bekannt sein.
Es war die Entscheidung des Mieters, die Kü zu akzeptieren.

Schönen Tag noch.

Freue mich auf zahlreiches Feedback!

Vielen Dank vorab.

[Vollzitat gelöscht]

Mieter hat seit Bezug der Wohnung weder ein Bild an der Wand,
noch Gardinen vor den Fenstern!
Auch sind zahlreiche Kartons bis dato nicht ausgepackt worden!
Also entgangene Lebensqualität!

Wer hinderte den Mieter daran, Bilder an die Wand oder
Gardinen vor die Fenster zu hängen?
Niemand, aber würdest du Bilder aufhängen und neue Vorhänge anfertigen lassen, wenn du weisst, dass du in Kürze wieder draußen bist?

Hat der Mieter nunmehr Recht auf Erstattung von Umzugskosten
und evtl. entstehenden Maklergebühren? Evtl. auch noch andere
erstattungsfähige Kosten?

Warum?
Mieter hat doch selber die Kündigung akzeptiert und dass man
nach einer Frist von nur 4 Wochen durch den Vermieter nicht
ohne Weiteres gekündigt werden kann, dürfte auch bekannt sein.
Es war die Entscheidung des Mieters, die Kü zu akzeptieren.

Ja, denn die hiesigen Umstände entbehrern jeglicher Grundlage!:

Schönen Tag noch.

Freue mich auf zahlreiches Feedback!

Vielen Dank vorab.

Warum?
Mieter hat doch selber die Kündigung akzeptiert und dass man
nach einer Frist von nur 4 Wochen durch den Vermieter nicht
ohne Weiteres gekündigt werden kann, dürfte auch bekannt sein.
Es war die Entscheidung des Mieters, die Kü zu akzeptieren.

Ja, denn die hiesigen Umstände entbehrern jeglicher
Grundlage!:

und deshalb verzichtet der mieter gleich mal zusätzlich auf seine rechte und fordert hinterher kostenerstattungen? mal ehrlich: dass man die wohnung nach vier wochen noch nicht eingerichtet hat, ist nicht das problem des vermieters. und der mieter sollte glücklich drüber sein, denn sonst hätte er ja alles wieder einpacken müssen :wink:

aber zum thema: wenn der vertrag unter vorspiegelung falscher tatsachen zustande gekommen ist, dann hat man natürlich das recht, dass entstandener schaden wieder beseitigt wird. nur leider wird der vermieter kaum freiwillig zahlen, was also eine klage vermutlich unumgänglich macht.

Ich äußere mal die Vermutung, dass es sich um eine Wohnung in einem Zweifamilenhaus handelt und der VM im Hause wohnt.
Dann ist die Kündigung juristisch in Ordnung und bedarf keiner weiteren Begründung außer dem Verweis auf den einschlägigen §.
Da die Kündigung in diesem Fall o.K. wäre, bestünde auch keinerlei Grundlage für eine Schadenersatzforderung.

vnA

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aber zum thema: wenn der vertrag unter vorspiegelung falscher
tatsachen zustande gekommen ist, dann hat man natürlich das
recht, dass entstandener schaden wieder beseitigt wird. nur
leider wird der vermieter kaum freiwillig zahlen, was also
eine klage vermutlich unumgänglich macht.

Hi,

gewagte Aussage, wenn man noch nicht mal weiß warum es sich um Vorspiegelung falscher Tatsachen handeln sollte und ob diese dann auch berechtigt sind.

Gruß
Tina

wer lesen kann, ist klar im vorteil. da steht „wenn der vertrag…, dann hat man […] das recht…“

grundlage für den zweiten teil des satzes (nämlich die aussage über „schadensersatz“) ist, dass die im ersten teil des satzes genannte bedingung erfüllt ist. da ist also nichts gewagt und es wird keine direkte aussage zu dem hier geschilderten fall gemacht. es wird lediglich darauf verwiesen, dass man, FALLS es so gewesen sein sollte, natürlich auch ein recht auf schadenersatz hat. ob es wirklich so ist und ob die forderungen berechtigt sind… das wird im zweifelsfall ein richter entscheiden. dazu kann man hier keine aussage treffen, weshalb ich das auch nie getan habe.

wer lesen kann, ist klar im vorteil. da steht „wenn der
vertrag…, dann hat man […] das recht…“

Das habe ich durchaus gelesen.

grundlage für den zweiten teil des satzes (nämlich die aussage
über „schadensersatz“) ist, dass die im ersten teil des satzes
genannte bedingung erfüllt ist. da ist also nichts gewagt und
es wird keine direkte aussage zu dem hier geschilderten fall
gemacht. es wird lediglich darauf verwiesen, dass man, FALLS
es so gewesen sein sollte, natürlich auch ein recht auf
schadenersatz hat. ob es wirklich so ist und ob die
forderungen berechtigt sind… das wird im zweifelsfall ein
richter entscheiden. dazu kann man hier keine aussage treffen,
weshalb ich das auch nie getan habe.

ok, dann bin ich wohl zu pingelig, denn ob Vorspiegelung falscher Tatsachen hier gegeben ist oder nicht und ob deshalb eine Klage sinnvoll ist oder nicht, ist anhand der gemachten Aussagen nicht mal Ansatzweise zu beurteilen.

Aber war das nicht gerade das, was die UP unter anderem wissen wollte?

Wäre es vor dem Hintergrund dieser Fragen, nicht besser gewesen ersteinmal nachzufragen, bevor man auf einen eventuell möglichen Klageweg verweist?

Gruß
Tina

Vorspiegelung falscher Tatsachen

Ich überlege jetzt schon geraume Zeit, was ich mir bei einem Mietvertragsverhältnis darunter wohl vorstellen könnte. Es fällt mir noch nicht mal ein theoretischer Ansatz ein, geschweige denn ein tatsächliches Beispiel.

vnA

Vorspiegelung falscher Tatsachen

Ich überlege jetzt schon geraume Zeit, was ich mir bei einem
Mietvertragsverhältnis darunter wohl vorstellen könnte. Es
fällt mir noch nicht mal ein theoretischer Ansatz ein,
geschweige denn ein tatsächliches Beispiel.

Hi,

mir auch nicht.

Gruß
Tina