Eine Umzug nach Beendigung der doppelten Haushaltsführung kann ja generell als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Wie sieht es aber in folgendem Fall aus:
Der Zweitwohnsitz (Wochenende wegen sozialem Umfeld) musste aufgrund eines Gebäudewasserschadens aufgegeben werden. Daraufhin hat der Mieter beschlossen sich keinen neuen Zweitwohnsitz zu suchen, sondern eine neue, größere Wohnung am Hauptwohnsitz (Arbeitsplatz) zu Beziehen und die doppelte Haushaltsführung somit aufzugeben.
Aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes am Hauptwohnsitz konnte erst nach einem halben Jahr eine geeignete Wohnung gefunden werden. Die Möbel waren in der Zwischenzeit bei Bekannten untergestellt. Somit konnte der eigentliche Umzug erst ein halbes Jahr nach Beendigung der doppelten Haushaltsführung erfolgen.
Würde das Finanzamt unter diesen Umständen trotzdem den Umzug als Werbungskosten anerkennen?