Umzugskosten nach doppelter Haushaltsführung

Eine Umzug nach Beendigung der doppelten Haushaltsführung kann ja generell als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Wie sieht es aber in folgendem Fall aus:
Der Zweitwohnsitz (Wochenende wegen sozialem Umfeld) musste aufgrund eines Gebäudewasserschadens aufgegeben werden. Daraufhin hat der Mieter beschlossen sich keinen neuen Zweitwohnsitz zu suchen, sondern eine neue, größere Wohnung am Hauptwohnsitz (Arbeitsplatz) zu Beziehen und die doppelte Haushaltsführung somit aufzugeben.

Aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes am Hauptwohnsitz konnte erst nach einem halben Jahr eine geeignete Wohnung gefunden werden. Die Möbel waren in der Zwischenzeit bei Bekannten untergestellt. Somit konnte der eigentliche Umzug erst ein halbes Jahr nach Beendigung der doppelten Haushaltsführung erfolgen.

Würde das Finanzamt unter diesen Umständen trotzdem den Umzug als Werbungskosten anerkennen?

Hi,

Eine Umzug nach Beendigung der doppelten Haushaltsführung
kann ja generell als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht
werden.

Wie sieht es aber in folgendem Fall aus:

Der Zweitwohnsitz (Wochenende wegen sozialem Umfeld) musste
aufgrund eines Gebäudewasserschadens aufgegeben werden.
Daraufhin hat der Mieter beschlossen sich keinen neuen
Zweitwohnsitz zu suchen, sondern eine neue, größere Wohnung am
Hauptwohnsitz (Arbeitsplatz) zu Beziehen und die doppelte
Haushaltsführung somit aufzugeben.

Das ist achon kein doppelter Haushalt im steuerlichen Sinne, denn der ist definiert als Hauptwohnsitz mit sozialem Umfeld (Mittelpunkt der Lebensinteressen) und dann pendeln zum Arbeitsplatz mit kleiner Wohnung dort, weil die Fahrten zu stressig sind.

Die Fallschilderung geht aber davon aus, dass beim Arbeitsplatz schon die Hauptwohnung war.
Umzug ist dann auch nicht steuerlich anzuerkennen. Soweit die reine Theorie, aber…

Aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes am Hauptwohnsitz
konnte erst nach einem halben Jahr eine geeignete Wohnung
gefunden werden. Die Möbel waren in der Zwischenzeit bei
Bekannten untergestellt. Somit konnte der eigentliche Umzug
erst ein halbes Jahr nach Beendigung der doppelten
Haushaltsführung erfolgen.

Also bei Verlegung des Hauptwohnsitzes in die Nähe des Arbeitsplatzes kann der Umzug anerkannt werden.

Es kommt auf die Darstellung der Details an (siehe oben). Heutzutage kann das schon durchrutschen ohne genaue Prüfung. Die Steuerbescheide werden im Akkord gefertigt…

Und es ist schlicht eine ungeschickte Schilderung, die die grundsätzliche steuerliche Begünstigung vermasselt.

Schöne Grüße
C.

Hallo,

vielen Dank schon mal für die Antwort. Da habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Der Lebensmittelpunkt befand sich am Heimatort und somit auch die Hauptwohnung (die mit dem Wasserschaden). Am Arbeitsort wurde lediglich ein Zimmer bewohnt (da dort die meiste Zeit verbracht wird, musste das Zimmer als Hauptwohnsitz gemeldet werden). Die doppelte Haushaltsführung wurde so auch bereits über Jahre vom Finanzamt anerkannt.