Guten Tag!
Einmal angenommen, Herr X beginnt ein neues Arbeitsverhältnis zum 1. Februar eines Jahres. Umzugskosten in Form von Fahrten, Maklergebühren etc. fallen bereits im Dezember des Vorjahres, zu dem er das neue Arbeitsverhältnis hat, in Höhe von 1500 Euro an.
Herr X möchte die angefallenen Kosten beim Einkommenssteuerausgleich des Jahres berücksichtigen, in dem sie anfielen und würde dem Finanzamt (FA) mitteilen, dass das neue Arbeitsverhältnis erst im neuen Jahr beginnt, damit keine Verwirrungen auftreten, weil keine Freifelder im Formblatt dafür vorgesehen sind.
Das FA würde Herrn X bei der Neuberechnung der Einkommensteuer mitteilen, dass Herr X die Kosten in dem Jahr anzugeben hat, in dem er das neue Arbeitsverhältnis beginnt.
Pflichtgemäß würde Herr X die im Vorjahr des neuen Arbeitsverhältnis angefallenen Kosten bei der Erklärung des „neuen“ Jahres angeben.
Was sollte Herr X tun, wenn das FA ihm nun mitteilt, dass Umzugskosten in dem Jahr anzugeben sind, in dem sie anfallen und die 1500 Euro nicht berücksichtigt werden können?
Herr X hätte ja nur auf Anweisung des FA gehandelt?
Ein interessanter Fall zu diskutieren?