Hallo zusammen,
folgender hypothetischer Fall:
ein Arbeitnehmer wird Mitte des Jahres eine Arbeit in einer anderen Stadt aufnehmen. Um nicht ständig pendeln zu müssen, möchte er in diese Stadt umziehen.
Vom zeitlichen Ablauf möchte er die neue Wohnung vor Arbeitsantritt anmieten und möglichst auch vor Arbeitsantritt umziehen.
Können die Umzugskosten als Werbungskosten abgesetzt werden, auch wenn er vor Arbeitsantritt umzieht und sich auch ummeldet?
Schon mal herzlichen Dank für Eure Antworten!
Viele Grüße
Andreas