Umzugskosten- u. Renovierungszuschuss

Hallo zusammen!

Was sind die Voraussetzungen , um Folgendes zu erhalten:

Umzugskostenzuschuss
Renovierungszuschuss

Weitere Frage :

Unter welchen Voraussetzungen können diese Zuschüsse nicht bewilligt werden:
– Frau
– Mitte 50
– Ehemann verstorben
– Die letzten 3 Monate übergangsweise das Alg II erhalten, wie es vor dem Tod des Ehegatten gezahlt wurde.
– Bekommt jetzt den angepassten Satz, der für ein Person unter normalen Umständen möglich wäre.

Vielen Dank für die vielen Antworten

Hallo zusammen!

Hallo.

Was sind die Voraussetzungen , um Folgendes zu erhalten:
Umzugskostenzuschuss
Renovierungszuschuss

Soweit sie unvermeidbar notwendig sind, um eine Arbeit aufzunehmen.

Weitere Frage :
Unter welchen Voraussetzungen können diese Zuschüsse nicht bewilligt werden?

Zur Person:
– Frau
– Mitte 50
– Ehemann verstorben
– Die letzten 3 Monate übergangsweise das Alg II erhalten, wie es vor dem Tod des Ehegatten gezahlt wurde.
– Bekommt jetzt den angepassten Satz, der für ein Person unter normalen Umständen möglich wäre.

Es sei denn, dass hier gemeint ist, dass die Witwe jetzt in eine kleinere Wohnung umziehen soll und diese Kosten für die alte Wohnung anfallen.
Dann ist das natürlich alles vorher mit der ARGE abzustimmen.

Die Kosten entstehen natürlich durch die neue Wohnung, weil die ARGE natürlich nur eine angemessene Wohnung zahlt. Kann man in so einem Fall Hilfe zur Renovierung und Umzug bekommen. Mit der ARGE irgendwas abstimmen kann man immer, aber die zahlen auch nur dann, wenn es einen Grund gibt und dieser Grund bedeutet eine oder mehrere Vorschriften und Paragraphen, die in solch einem Fall eine Bezuschussung zulassen? Gibt es Vorgaben bzw. Paragraphen im SGB wonach der Sachbearbeiter seine Entscheidung richten muss, wenn er zum Bsp. die Renovierungskosten verweigert? Kann er das überhaupt verweigern? Warum?

Gruß Opec

Hallo!
Heißt das dann, wenn alles mit der ARGE abgestimmt werden muss, dass der Sachbearbeiter willkürlich entscheiden kann was einer Person zumutbar ist?

Gruß
Opec

Hallo!

Hallo.

Heißt das dann, wenn alles mit der ARGE abgestimmt werden
muss, dass der Sachbearbeiter willkürlich entscheiden kann was
einer Person zumutbar ist?

Nun, mit der Willkür ist das so eine Sache, sie hat eigentlich auf einer Behörde nichts zu suchen. Soweit zur Theorie.
Grundsätzlich kann der Leistungsempfänger nicht einfach drauf los Kosten produzieren. Das ist vorher abzustimmen, damit eben auch Kostenvermeidung und Kostenreduzierung berücksichtigt werden können. Z.B. kann man bei einem Umzug mehrere Angebote einholen oder es auf einer Börse ausschreiben. Letztlich muss das ja auch Steuergeldern bezahlt werden.
Der Sachbearbeiter hat seine Vorgaben, nach denen er entscheidet.

Die Kosten entstehen natürlich durch die neue Wohnung, weil
die ARGE natürlich nur eine angemessene Wohnung zahlt.

Klar.

Kann man in so einem Fall Hilfe zur Renovierung und Umzug bekommen.

Kann man. Die Kosten müssen erstmal notwendig sein.
Mitunter könnte es sein, dass die alte Wohnung nach Auszug gar nicht neu renoviert werden muss! Der BGH hat entsprechende Klauseln in Mietverträgen gekippt. Gerade bei Altverträgen lohnt sich das genau zu überprüfen. Damit könnten schon mal zuerst Kosten gespart werden.
Der Umzug fällt natürlich an, das ist klar.

Mit der ARGE irgendwas abstimmen kann man immer, aber die
zahlen auch nur dann, wenn es einen Grund gibt und dieser
Grund bedeutet eine oder mehrere Vorschriften und Paragraphen,
die in solch einem Fall eine Bezuschussung zulassen?

Erstmal müssen die Kosten notwendig sein. Es ist absolut rechtens, wenn die ARGE, den Mietvertrag überprüft, ob beim Auszug überhaupt Renovierungskosten entstehen müssen, ohne nachher irgendeine Rechnung präsentiert zu bekommen. Vorausgesetzt, da gäbe es jemanden, der den Mietvertrag auch „lesen“ kann.

Gibt es Vorgaben bzw. Paragraphen im SGB wonach der Sachbearbeiter
seine Entscheidung richten muss, wenn er zum Bsp. die
Renovierungskosten verweigert?

Er muss die Ablehnung bescheiden. Dagegen kann der Leistungsempfänger ins Widerspruchsverfahren gehen und letztlich Klage erheben. Aber bis dahin ist der Altmietvertrag längst abgelaufen und die Möbel stehen auf der Straße.

Kann er das überhaupt verweigern?

Hier ist zu unterscheiden. Also, wenn die ARGE auffordert, die alte Wohnung aufzugeben, weil die Kosten dafür nicht übernommen werden, muss sie auch die möglichen Folgekosten (Renovierung, Umzug, Kaution …) übernehmen. Wenn sie notwendig sind und im üblichen Rahmen liegen.
So wird die ARGE keinen Voll-Service-Umzug (inkl. einpacken der Gläser durch die Umzugs-MA) bezahlen, sondern sie wird dem Leistungsempfänger zumuten, seine Einrichtung selbst zu verpacken und nur den reinen Transport bezahlen. Es sei denn der Leistungsempfänger ist körperlich dazu nicht in der Lage, weil er ein Gebrechen hat.

Warum?

Es dürfte einleuchten, dass der Leistungsempfänger nicht erwarten kann, hier nun den Luxus-Voll-Service zu erhalten. Es soll ja alles bezahlt werden was notwendig ist. Aber eben nur das und auf einem Niveau, das zumutbar ist.
Und daher ist es zunächst einmal zumutbar, dass der Leistungsempfänger, bevor es los geht das alles mit der ARGE abstimmt. Also wann geht’s raus und wo hin, wie sind die neuen Mietkonditionen, muss renoviert werden, Kaution geleistet werden, ein Umzug gefahren werden. Ist doch ganz einfach.