meine Frau wurde 2008 zum 30.06.08 gekündigt. Hat in 2008 eine Abfindung von 18 TEuro bekommen. Nach einem Sprachkurs von Arbeitsamt bekam sie das Angebot, an einem EU-Programm teilzunehmen und ein unbezahltes Praktikum in England zu absolvieren. Da wir die Brücken im alten Arbeitsort damit abbrechen wollten, sind wir im September umgezogen. Am Umzugstag gab es einen selbstverschuldeten Unfall, der in Summe ca. 20.000 Euro Kosten verursacht hat. Die Umzugskosten wie auch die Unfallkosten wurden als nicht beruflich veranlasst eingestuft, obwohl meine Frau aufgrund der Weiterbildung und Sprachkompetenz in 2009 eine Tätigkeit aufgenommen hatte. Das Praktikum war im Dezember 2008 beendet. Im April 2009 begann Sie den neuen Job. Das FA ist auch der Meinung, dass die Aufwendungen aufgrund fehlender steuerpflichtiger Einkünfte in Deutschland nicht angerechnet werden können. Ich meine, diese Einkünfte sich schon geflossen, jedoch erst verspätet ab April 2009.
Fragen dazu:
Kann ich durch eine Bestätigung des neuen Arbeitgebers über eine feste Arbeitsplatzzusage nachweisen, dass der (vorgezogene) Umzug notwendig und auch wirtschaftlich sinnvoll war, obgleich der Arbeitsbeginn aufgrund geänderter Prozessabläufe erst zum April 2009 stattfand?
Kann ich als Ehemann ebenso eine Bestätigung meines neuen Arbeitgebers vorlegen, wobei ich den Job erst zum August 2009 angetreten habe. Mein AG würde mir bestätigen, dass er mir bereits 1 Jahr zuvor einen festen Job zugesagt hatte, aber jedoch aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen die Anstellung verzögert wurde und ich letztlich erst im August 2009 anfangen konnte.
Kann die Weiterbildungsmaßnahme / EU-Programm als berufliche Veranlassung herhalten? Der Umzugstag war der Tag vor der Anreise zum Flughafen. Einen Tag später begann das Praktikum in England.
Kann das Praktikum in England als Basis für den berufsbedingten Umzug herhalten, obwohl hier keinerlei Einkünfte in oder ausserhalb Deutschlands zu versteuern waren. ALG 1 wurde weiterhin bis Anfang 2009 gezahlt.
Wie erkenne ich am Steuerbescheid 2008, ob die Abfindung mit der 1/5-Regelung berücksichtigt wurde und habe ich einen Anspruch auf Vorlage der entsprechenden Berechnung?
Für diesen Fall empfehle ich einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der sich auf Steuerrecht spezialisiert hat. Dieser Fall ist doh zu komplex für mich zum Antworten
Hi MM,
die 1/5 Regel muss aus der Abrechnung im Bescheid ersichtlich sein. Zudem kann ich Dir nur raten, einen Steuerberater mit Deinem Fall zu konsultieren, hier stehen Kosten und Nutzen sicher in einem ordentlichen Verhältnis! Einen Rechtsanwalt benötigst Du, wenn das FA vor Gericht ziehen möchte.
Gruß Fred
Hallo,
mit Ansatz der Umzugskosten und Beilage der Bestätigungen der Arbeitgeber, kann das FA entscheiden, ob sie die Kosten ansetzen wollen.
Eventl. kann man auch eine Unterstützung seitens des Arbeitsamtes beantragen, das hätte aber vor Umzug stattfinden sollen - trotzdem noch im Nachhinein beantragen - versuchen kann man es ja.
Hallo,
die 1/5 Regelung muss aus dem Steuerbescheid hervorgehen. Zu den Unfallkosten sollte ein Steuerberater mit Auslandserfahrung angesprochen werden.
ZU DIESEM VORGANG (WECHSEL ZUM ANDEREN ARBEITSPLATZ AN EINEN ANDEREN ORT ODER HIER SOGAR LAND UND …UNFALLKOSTEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM UMZUG FOLGENDE ANMERKUNG BZW. FRAGEN:
WIE HOCH WAR DIE IM KALENDERJAHR 2008 GEZAHLTE
LOHNSTEUER (EHEMANN UND EHEFRAU WENN ZUSAMMENVERANLAGUNG BESTEHT) ???
GIBT ES BEREITS EINEN EINKOMMENSTEUERBESCHEID FÜR DAS JAHR 2008 UND… IST DIE FRIST FÜR DEN
EINSPRUCH- 1 Monat- SCHON VERSTRICHEN; DANN IST
SOWIESO KAUM NOCH WAS MÖGLICH, DA DANN DER BESCHEID
RECHTSKRÄFTIG GEWORDEN IST.
SOLLTE JEDOCH NOCH KEIN RECHTSKRÄFTIGER BESCHEID
VORLIEGEN, DANN BITTE ZUNÄCHST FRAGE ZU PUNKT 1
BEANTWORTEN. WEITERE VORGEHENSWEISE FOLGT DANN.
MIT FREUNDLICHEM GRUSS
H.W.
Für diesen Fall empfehle ich einen Rechtsanwalt zu
konsultieren, der sich auf Steuerrecht spezialisiert hat.
Dieser Fall ist doh zu komplex für mich zum Antworten
Steuerabzug vom Lohn 7.574 Euro
zvE: 21.062 Euro bei Zusammenveranlagung
Der EKSt-Bescheid ist frisch 1 Woche alt
Die Ehefrau hatte bis 30.06 gearbeitet,
dann im November noch eine Abfindung von
18.000 erhalten. Bis 30.06: Brutto 21.600
mit LSt 2.556 Euro und inkl. der 18.000
Euro Abfindung also Brutto 39.600 mit
LSt i.H.v. 7.574 Euro.
Zusätzlich ALG 1 von 9.046 Euro
A.d. Bescheid 2008 jedoch kein Hinweis auf
Anwendung oder Berechnungsverfahren nach 1/5-Regel
Mein Arbeitgeber hat mir heute bestätigt, dass ich
mich bereits im August 2008 beworben habe und er mir
einen Arbeitsplatz fest in Aussicht gestellt hatte. Durch betriebliche Umstellung kam es jedoch nicht zu einer sofortigen Anstellung nach meinem Umzug, sondern
erst jetzt im August 2009.
Ich vergaß: Aufgrund der anderen Werbungskosten und Verlusten aus V+V betrug die Steuerfestsetzung für 2008 laut Bescheid: 2.176 Euro EKSt plus 46,40 Euro Soli.
Inkl. Umzug und damit inkl der hohen Unfallkosten ergibt sich eine zusätzliche Steuererstattung plus den enormen Verlustvortrag für 2009 …
OK, ICH KANN MICH MIT DEM VORGANG BESCHÄFTIGEN, DA ICH
AUSSAGEFÄHIGE STEUERLITARATUR VORLIEGEN HABE.
WICHTIG:
Sofort schriftlichen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen mit dem Hinweis, dass die Begründung nachgereicht wird. Damit wäre zunächst die Fristenwahrung gesichert.
Da es sich doch ggf. um einen größeren Steuerbetrag
handelt, ist abzuwägen, ob nicht direkt mit dem
Berufsexperten (Steuerberater) die Klärung vorgenommen
wird.
In diesem Fall entstehen Kosten, die entweder
selbst bezahlt werden müssen (weil das FA bzw. das
FINANZGERICHT bei eigener Klageerhebung gegen einen
ablehnenden Bescheid)oder aber es entstehen keine Kosten,weil gewonnen wird.
4.Die Entscheidung über das weitere Vorgehen
-wobei in jedem Fall der Widerspruch vor Ablauf
der Frist (1 Monat ist im Steuerbescheid benannt)
erfolgen muss, liegt natürlich bei jedem selbst.
Ich hätte zur näheren Erörterungen und Recherche bis
MITTE nächster Woche Zeit. Danach bin ich abwesend in Urlaub.
Es ist in jedem Fall immer etwas schwieriger aus der Distanz und dann schriftlich einen Vorgang SEHR gut zu beurteilen.
Aber… ich drücke mich nicht und würde im Fall der Entscheidung für mich und meine Recherchen und gegen
einen Steuerberater natürlich aktiv sein.Sicher ist aber auch, so wie es schon einige benannt haben "Diese
Steuerangelegenheit zusätzlich mit V + V ist natürlich
sehr komplex.
Lese gerne die Entscheidung über das weitere Vorgehen.
vielen Dank für die Info und Zusage.
Einspruch lege ich wie beschrieben ein.
Einen Steuerberater werde ich befragen,
jedoch noch nicht mit der Abwicklung beauftragen.
Zunächst wird ein eigener Einspruch ausreichen und
nur bei negativem Bescheid geht es in die nächste
Runde
Welche weiteren Daten könnten noch wichtig sein?
Wie gesagt habe ich keinerlei Abrechnung der
Abfindung nach 1/5-Regelung. Und der wichtige
Nachweis des berufsbedingten Anlass für den Umzug
muss ausreichend begründet sein. Darauf basierend
sollte die Anerkennung der Unfallkosten kein großes
Problem werden. Ggf. fehlt dem Finanzamt der zeitliche
Bezug zwischen Umzug und Arbeitsaufnahme. Ggf. auch
weil in 2008 nach dem Umzug keine steuerpflichtigen
Einkünfte in Deutschland geflossen sind. Das Auslands-
praktikum war ein Angebot der Arbeitsagentur und nicht
bezahlt
Vielen Dank, wenn ich bis Ende der Woche nochmal einige
Tipps bekomme. Jede weitere Info bei Bedarf. Zu den weiteren Werbungskosten besteht kein Klärungsbedarf. Diese und auch V+V sind wie beantragt durchgelaufen
wenn ich es richtig verstehe, dann seid ihr im Jahr 2008 beide nach England gezogen, um dort beruflich zu arbeiten. Da somit eure zukünftigen Einkünfte nicht mehr in Deutschland erzielt werden, habt ihr auch (meiner Recherche nach) keinerlei Aussichten auf Anerkennung der angefallenen Werbungs- und Umzugskosten. Bei den Unfallkosten wäre es sogar schwierig gewesen diese bei weiterhin bestehenden deutschen Einkünften anerkannt zu bekommen, da der Unfall nicht auf dem Weg zur Arbeit war. Das Finanzamt knüpft an die Abzugsfähigkeit immer sehr genaue Bedingungen. Damit sind Frage 1 - 4 beantwortet.
Zu deiner Frage 5 kann ich dir leider keine Antwort geben, da ich nicht weiß inwieweit ihr überhaupt Anspruch auf die 1/5 Regelung habt. Diese Regelung bedeutet ja nur, das du die Abfindung so versteuerst als hättest du sie in fünf gleich hohen Beträgen im Laufe von 5 Jahren erhalten. Auch hier sind immer Bedingungen dran geknüpft. Da ihr aber bereits in 2009 keine Einkünfte mehr in Deutschland habt, könnte es sein, das ihr die Voraussetzungen für die 1/5 Regelung nicht erfüllt. Gib doch einfach mal deine relevenaten Daten aus dem Steuerbescheid im Internet in einen Abfindungsrechner ein.
Trotzdem wünsche ich euch beruflich und persönlich alles Gute in dem Land eurer Zukunft.