Umzugskosten vom Arbeitsamt

Hallo,

ich schreibe einfach mal ein bischen strange und hoffe das mein Artikel dadurch nicht gelöscht wird.

Also, nehmen wir mal den Fall der ZUTREFFEN KÖNNTE, bei irgend jemandem der in Deutschand lebt…und zwar den folgenden Fall:

Nach 2 Monaten Arbeitslosigkeit,anschliessendem Existenzgründerzuschuss (freiwillig weiterversichert in Sachen Arbeitslosigkeit) erneute Arbeitslosmeldung mit Aussicht auf einen Job in einer knapp über 150 km entfernten Stadt. Also Allrounder, Springer, verschiedene Betriebe, verschiedene Tätigkeiten.

Nun will natürlich keiner die Katze im Sack kaufen, weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer, also wird ein Probearbeiten arrangiert. Vom aktuellen Monat bis zum nächsten, 4 Wochen werden genehmigt, da es ja ein breites Spektrum ist.

Soviel vom Vermittler (Vertretung), der auch sagte, das Umzugskosten/Kaution übernommen werden.

Nun sagt aber die andere MItarbeiterin, die den Antrag als solches bearbeitet, das ja nur noch ein Monat Anspruch da ist.

Daraufhin könnte der Arbeitslose sagen „OK, Leute, ich bin wie ihr hier seht ca 8 mal bundesweit umgezogen, wegen Arbeit, und ich habe es immer finanziell selber gestemmt. Dieses Mal nicht… Wenn ich den neuen ARbeitgeber überrede,das er mich sofort einstellt,ohne Probe, bezahlt ihr mir dann den Umzug?“

Die Antwort der Arbeitsagentur, bzw des Vermittlers (nicht mehr Vertretung) könnte lauten " Das Amt zahlt nur, wenn es hier einen vergleichbaren Job nicht gibt. Ggf können Sie Hartz4 beantragen, bei denen dürfte es aber ähnlich sein, die können allerdings irgendwie auch Darlehen bewilligen"

Der Arbeitslose erhielt schon 2 Stellenangebote, als Metallhelfer (gelernter Kaufmann!!) , muss sich aber nicht bewerben, weil er telefonisch klarstellt, das er doch sowieso zum Probearbeiten geht, das bewilligt wurde. Ach ja, stimmt.

Lange Rede kurzer Sinn, müsste das Amt bezahlen wenn der Arbeitslose sagen wir noch diesen Monat Zeit hat, bis Ende Juni2010, einen Arbeitsvertag vorlegt und sagt" Ich kann da anfangen, habe aber keien Kohle umzuziehen. Sie haben hier nix Vergleichbares, nur Metallhelferjobs bei Zeitarbeitsfirmen".

Andersrum gefragt, welche Voraussetzungen muss man erfüllen, das solch ein Umzug, wichtiger - Kaution - gezahtl wird?

Nehmen wir an der letzte Umzug nach Frankfurt (vorherige Stationen waren z.B. Hamburg, Stuttgart, Dachau usw…) hätten den armen Arbeitslosen 4000 Euro gekostet…er will das einfach nicht merh selber bezahlen. Hätte er ne Chance?

Vielen Dank

Hallo,

das ist meines Wissens Ermessenssache der jeweiligen Agentur, denn im § 45 Abs.3 SGB III steht:
„Die Agentur für Arbeit entscheidet über den Umfang der zu erbringenden Leistungen; sie kann Pauschalen festlegen. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind ausgeschlossen. Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget darf die anderen Leistungen nach diesem Buch nicht aufstocken, ersetzen oder umgehen“

Gruß
Ronny

Hmm…also könnte der Vermittler, sofern ihm der Arbeitssuchende einen Vertrag vorlegt, Festanstellung, bei dme ARbeitgeber in der anderen Stadt, ab dem 1.7.2010 eine Pauschale für den Umzug bzw Kaution etc genehmigen, laut dem Paragraphen?

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Hallo,

Umzugskosten gehören zu den Kosten der Unterkunft und betrifft § 22 SGB II. Mit SGB III hat dies nichts zu tun. Der von dir genannte § regelt die Eingliederung in Arbeit.

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Hi,

Hmm…also könnte der Vermittler, sofern ihm der
Arbeitssuchende einen Vertrag vorlegt, Festanstellung, bei dme
ARbeitgeber in der anderen Stadt, ab dem 1.7.2010 eine
Pauschale für den Umzug bzw Kaution etc genehmigen, laut dem
Paragraphen?

Wenn ein Umzug erforderlich ist, müssen Umzugskosten übernommen werden. Wenn mietvertraglich vereinbart auch Einzugsrenovierung.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/22.html
(3) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger übernommen werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Eine Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden.

Also Bleibe suchen und bei dem zuständigen Amt der neuen Bleibe eine Zusicherung holen.
Ein Umzug wegen Arbeitsplatz ist ein wichtiger Grund.
Maklerkosten zählen zu den Wohnungsbeschaffungskosten.

hier wird alles gut erklärt, wobei natürlich die Beträge für Berlin gelten.
http://www.berliner-mieterverein.de/presse/sonstiges…

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Hi,

(3) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei
vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich
zuständigen
kommunalen Träger übernommen werden

Also Bleibe suchen und bei dem zuständigen Amt der neuen alten Bleibe eine Zusicherung holen.
Ein Umzug wegen Arbeitsplatz ist ein wichtiger Grund.
Maklerkosten zählen zu den Wohnungsbeschaffungskosten.

Danke für die Infos. Entschuldigt, wenn ich nochmal nachfrage, die geposteten Artikel betreffen ja ALG2 sprich Hartz4, richtig? Hätte die Person also diesen Monat noch Anspruch auf ALG1, würde das nicht funktonieren, sondern die Person müsste ALG2 beantragen, damit der Umzug etc übernommen wird?

Kurzum, kann mir bitte einer sagen „Dieser und dieser Paragraph, darauf könnte man sich theoretisch berufen“, dann könnte man theoretisch diese Paragraphen kopieren und dein eMail an die Agentur schicken, wenn der FAll nicht „fiktiv“ wäre…

Das würde helfen, der und der Paragraph, ALG1.

Hallo,

wie ich schon in meinem ersten Beitrag geschrieben habe, handelt es sich um § 45 SGB III. Das SGB III ist die gesetzliche Grundlage für jegliche Arbeitsförderung, deshalb trägt das SGB III auch den entsprechenden Zusatz im Namen.

Im Übrigen trifft dieser Paragraf auch auf ALG2-Empfänger zu, insofern der Umzug mit der Aufnahme einer Arbeit zu tun hat (§ 16 Abs.1 SGB II).
Ist § 16 Abs.1 SGB II nicht anwendbar, kann über die Umzugskosten im Rahmen des § 22 SGB II entschieden werden.

Gruß
Ronny