Hallo, geschätzte Forengemeinde.
Mich interessiert, in welchen Fällen bei Umzugskosten in der Steuererklärung die Pauschale (für ledige, kinderlose ca 561€??) angesetzt werden kann?
Genauer: Kann man die Pauschale zusätzlich zu allen nachweisbaren Posten wie Transportkosten, Marklergebühren ansetzen; sozusagen als Abgeltung für eine ewig lange Liste von Kleinstposten?
Oder kann sie nur alternativ angesetzt werden; z.B. für den Fall, dass die Gesamtkosten unterhalb der Pauschale liegen oder einfach keine Nachweise mehr erbracht werden können?
VG: von einem, der in diesem Punkt seinem Usernamen wieder alle Ehre macht
Bitte folgende Richtlinie beachten:
http://195.243.173.120/persoline/servlet/ContentResu…
Und das BUKG (dort verlinkt).
Und mal bei google suchen, da finden sich massenhaft Beiträge dazu.
Aus Anleitung zur Einkommensteuererklärung:
Umzugskosten
Umzugskosten können Sie als Werbungskosten geltend machen, wenn
Sie Ihre Wohnung aus beruflichen Gründen gewechselt haben. Berufliche
Gründe liegen vor, wenn Sie erstmals eine Stelle antreten oder Ihren Arbeitgeber
wechseln. Bei Umzügen innerhalb derselben Gemeinde ist ein
beruflicher Anlass u. a. dann gegeben, wenn der Umzug vom Arbeitgeber
gefordert wird (z. B. Bezug oder Räumung einer Dienstwohnung).
Ihre Umzugskosten werden grundsätzlich bis zu der im Bundesumzugskostengesetz
vorgesehenen Höhe anerkannt. Wegen der Einzelheiten erkundigen
Sie sich bitte beim Finanzamt.
Zur Berücksichtigung von Umzugskosten im Rahmen einer doppelten
Haushaltsführung vergleichen Sie bitte die Erläuterungen zu den Zeilen
66 bis 82.