Hallo!
Ich habe eine Frage bezüglich der Mobilitätshilfen des Arbeitsamtes.
Ein Freund von mir wird demnächst berufsbedingt umziehen.
Der Vertrag seiner momentanen Arbeitsstelle läuft aus und er wird demnächst bei einer ca 500km entfernten Universität anfangen.
Der Job dort ist ganz normal steuerpflichtig.
Er ist arbeitssuchend gemeldet, da sein Vertrag ja Ende des Jahres ausläuft.
Im Normalfall übernimmt doch das Arbeitsamt die Umzugskosten in solch einem Fall, oder täusche ich mich?
Gelten da besondere Regeln, wenn es sich bei der betreffenden Person nicht um einen Deutschen handelt sondern einen EU-Ausländer?
Vielen Dank für eure Mühe!
Manuela