Umzugskostenhilfe

Guten Tag,

nachdem mein Arbeitsverhältnis (zeitlich befristet) zum 31.05. endet, habe ich mich arbeitssuchend gemeldet. Weil ich mich nicht alleine auf das Arbeitsamt verlassen wollte, habe ich mich selbst erfolgreich um einen neuen Job gekümmert.
Seit gestern steht es fest, ich kann zum 01.06. anfangen.

Allerdings muss ich bis dahin meine Umzug (250km, 3-Zimmer Wohnung) bis dahin noch planen und mein Budget ist jetzt schon knapp.

Jetzt gibt es ja zwei Möglichkeiten der Förderung:
1.) Umzugskostenhilfe nach Bundesumzugsgesetz durch den neuen AG (entweder Geltendmachung aller förderungsfähigen Auslagen oder Umzugs-Pauschale von 571 Euro)
2.) Umzugskostenhilfe durch´s Amt

Meinen neuen Arbeitgeber möchte nur als letzten Ausweg fragen.

Jetzt meine Fragen:
1.) Muss ich um die Leistung beim Amt zu beantragen, über eine Gewissen Zeit hinweg arbeitslos gewesen sein?
2.) Kennt jmd weitere Voraussetzungen zu den Umzugskostenhilfe vom Amt?
3.) Kennt jmd noch weiter Förderungsmöglichkeiten? „Tricks“?

Ja, ich weiss, ich habe eine Sachbearbeiterin bei Arbeitsamt, allerdings hat die Dame mir schon erklärt, dass sie erst prüfen müsse, ob sie mit der Vermittlung zum 01.06 schon beginnen kann, da ich bis zum 31.05. nach arbeitsunfähig bin. Wir sind verblieben, dass ich eine Einladung zu einem Gespräch bekomme. Ich habe nie wieder was von der Sache gehört.
Da ich mich selbst um einer weitere Anstellung bemüht habe und mir meiner Sache sicher war, war mir das bis dato auch egal.

Schon mal vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen,
FP-C

Hi,
ich habe leider wenig Ahnung von Arbeitsamt usw, sorry.Trotzdem viel Glück
P.

Hallo,

so weit ich weiß ist die Bewilligung von Umzugskostenhilfe eine Ermessens-Entscheidung des Arbeitsamtes, aber nicht davon abhängig, dass der neue Job durch das Arbeitsamt vermittelt wurde.

Umzugskostenerstattung nach BUKG übernehmen die Arbeitgeber in der Regel nur, wenn es sich um Institutionen des öffentlichen Rechts handelt, in der freien Wirtschaft ist das eine freiwillige Leistung und Verhandlungssache. Wenn es keine Erstattung gibt, kann man die Umzugskosten in jedem Fall als Werbungskosten absetzen, sofern es sich um einen berufsbedingten Umzug handelt.

Unabhängig davon, ob der Umzug berufsbedingt ist, gibt es auch die Möglichkeit die sog. „haushaltsnahen Dienstleistungen“ von der Steuer abzusetzen. Dazu zählen Handwerkerleistungen, aber auch Umzugsarbeiten.

Ich hoffe, das hat weitergeholfen.

Johannes Wörle
www.ihr-umzugsexperte.de

Hallo,
mein Tipp wäre die Bundeshilfe, die ja augenscheinlich unabhängig vom Amt ist.
Insofern wohl die leichtere Variante.
Mit dem Arbeitgeber würde ich in jedem Fall sprechen. Der muss informiert werden, allein schon um bei Verzögerung nicht falsche Schlüsse zu ziehen.
Vielleicht auch mal beim Amt am neuen Arbeitsort Nachfragen. Vielleicht können die auch weiterhelfen?
Viel Erfolg!

Es tut mir leid, aber da sind Sie bei mir an der falschen Adresse. Ich beschäftige mich ausschliesslich mit der Förderung kultureller Zwecke und bin auch hier vor allem auf die europäische UNion spezialisert.

Ich wünsche Ihnen trotzdem viel Erfolg und viel Spass im neuen Job.