Guten Tag,
nachdem mein Arbeitsverhältnis (zeitlich befristet) zum 31.05. endet, habe ich mich arbeitssuchend gemeldet. Weil ich mich nicht alleine auf das Arbeitsamt verlassen wollte, habe ich mich selbst erfolgreich um einen neuen Job gekümmert.
Seit gestern steht es fest, ich kann zum 01.06. anfangen.
Allerdings muss ich bis dahin meine Umzug (250km, 3-Zimmer Wohnung) bis dahin noch planen und mein Budget ist jetzt schon knapp.
Jetzt gibt es ja zwei Möglichkeiten der Förderung:
1.) Umzugskostenhilfe nach Bundesumzugsgesetz durch den neuen AG (entweder Geltendmachung aller förderungsfähigen Auslagen oder Umzugs-Pauschale von 571 Euro)
2.) Umzugskostenhilfe durch´s Amt
Meinen neuen Arbeitgeber möchte nur als letzten Ausweg fragen.
Jetzt meine Fragen:
1.) Muss ich um die Leistung beim Amt zu beantragen, über eine Gewissen Zeit hinweg arbeitslos gewesen sein?
2.) Kennt jmd weitere Voraussetzungen zu den Umzugskostenhilfe vom Amt?
3.) Kennt jmd noch weiter Förderungsmöglichkeiten? „Tricks“?
Ja, ich weiss, ich habe eine Sachbearbeiterin bei Arbeitsamt, allerdings hat die Dame mir schon erklärt, dass sie erst prüfen müsse, ob sie mit der Vermittlung zum 01.06 schon beginnen kann, da ich bis zum 31.05. nach arbeitsunfähig bin. Wir sind verblieben, dass ich eine Einladung zu einem Gespräch bekomme. Ich habe nie wieder was von der Sache gehört.
Da ich mich selbst um einer weitere Anstellung bemüht habe und mir meiner Sache sicher war, war mir das bis dato auch egal.
Schon mal vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen,
FP-C