Umzugskostenpauschale - Erhöhte

Hallochen.
Angenommen jemand ist wegen Wechsel AG innerhalb von 5 Jahren das 2te mal umgezogen.
Das Finanzamt anerkennt nur den einfachen Satz - derzeit 1271 € nicht den erhöhten Satz von 1907 €.
Begründung:
Ein Häufigkeitszuschlag ist nach §10 ABs.6 BUKG zu gewähren, wenn innerhalb von 5 Jahren ein Umzug mit Zusage der Umzugskosten nach den §§3,4 Abs.1 Nr.2 bis 4 oder Abs.2 Nr. 1 vorausgegangen ist. Die vorausgegangenen Paragraphen sind bei einem Umzug ohne Intention des gleichbleibenden Arbeitgebers (z.B. Versetzung, …) nicht gegeben vgl. § 8 Abs. 3 letzter Satz BUKG.
Ist diese Auslegung so möglich? Die Umziehenden haben sind keine Beamten.