Hallo,
laut Finanzamt wurde meine Umzugskostenpauschale abgelehnt, da hin- und Rückfahrt insgesamt KEINE Stunde erreicht.
Das stimmt, ABER, nach meinem Umzug hatte ich kein Auto mehr.
Der Wortlaut laut Gesetz „Fahrzeit“ stimmt in meinem Fall nicht. Oder?!
Tatsächliche Ersparnis an ZEIT mit öffentlichen Verkehrsmittel ist über eine Stunde. Ich bin vom Dorf in die Stadt gezogen.
Wer hat eine Idee oder Tipp für mich?
Danke im Voraus 
Hallo,
leider kann ich da keine kompetente Auskunft geben - sorry!
LG
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Hallo,
ich verstehe ihren Fall nicht! Um auch nur halbwegs hilfreich antworten zu können, brauche ich konkretere Infos. Mit Auto, ohne Auto, wobei abgelehnt, warum umgezogen, wieso nach dem Umzug kein Auto, alles Fragezeichen Fragezeichen
sorry, lg
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Leider kann ich zu diesem Thema nicht weiterhelfen
MfG Alfons Frick
Ich bin nur für Österreich kompetent, in Duetschland ist das anders geregelt, sorry
Hallo Wassermelone,
sorry, wenn ich aus diesem geschilderten Zusammenhang noch nichts ableiten kann.
Was ist der Hintergrund der Frage?
Bist Du Deiner Arbeitsstelle entgegen umgezogen?
Und die neue Entfernung erspart täglich 1 Stunde?
Wichtig bei der steuerlichen Beachtung ist, dass der Umzug aus berfuflichen Gründen passierte.
Bitte erkläre die Umstände genauer, sonst kann ich leider nicht helfen.
Hallo zusammen,
nachfolgend eine detaillierte Schuilderung des Falls:
Vor Umzug einfache Strecke mit PKW 17 km.
Dann Umzug vom Dorf in die Stadt zum Arbeitgeber.
Verkauf des PKW, da Arbeit besser zu Fuss erreichbar ist (ca. 2 km) und auf PKW verzichtet werden kann.
FA begündet, dass die Fahrzeitersparnis 15 km im Verhältnis zu 2 km, keine Stunde beträgt und die Tatsache, dass kein Auto mehr im Eigentum ist, keine Rolle spielt.
Als Begründung der Zeitersparnis wurden alternative Möglichkeiten, ohne Auto aufgezeigt. Öffentliche Verkehrsmittel, Fahrrad und zu Fuss. Da ist die tatsächliche Ersparnis weit über einer Stunde.
Hoffentlich ist der Sachverhalt nun deutlicher.
Bin auf weitere Antworten gespannt.
Danke im Voraus.
Hallo wassermelone, ich kann nur auf folgenden Link hinweisen, indem Folgendes steht:
Die berufliche Tätigkeit des Arbeitnehmers muß in der Steuererklärung nachgewiesen werden. Das Finanzamt akzeptiert auch den Grund Zeitersparnis: Wird durch den Umzug die tägliche Fahrt zur Arbeit um mindestens eine Stunde kürzer, hat er einen beruflichen Anlass. Maßgebend hierfür sind Hin- und Rückfahrt, so dass eine halbe Stunde Fahrzeitverkürzung für die Strecke bereits ausreichend ist. Dann spielt es auch keine Rolle, ob der Wohnungswechsel auch aus privaten Gründen erfolgt ist - etwa Umzug in eine größere Wohnung oder ins Eigenheim.
http://www.ratgeber-steuer24.de/Journalisten_und_Ste…
Wie es sich nun bei öffentlichen Verkehrsmitteln verhält, geht leider nicht daraus hervor.
Viele Grüsse -Inge-
Hallo Wassermelone,
bitte bei meiner Antwort berücksichtigen, dass ich kein Steuerberater bin, sondern nur entsprechend meiner Erfahrungen und sonstigen Kenntnisse nach bestem Gewissen und Wissen antworte:
Für steuerliche Bewertung eines Umzuges ist ausschlaggebend, dass dieser Umzug beruflich veranlasst ist. Und das kannst Du gemäß Deiner Schilderungen doch gut begründen, etwa so:
Duch den Umzug erreiche ich meine Arbeitsstelle ohne Kfz Kosten. Somit wird mein Job bei Fa. xy erst ökonomisch sinnvoll. Um meinen Beruf bei xy weiter ausführen zu können, war ein Umzug in die Näher der Fa xy geboten.
Kfz Wegezeiten usw. sollten bei der weiteren Argumentation keine Rolle spielen.
Für das Finanzamt entstehen ja langfristig geringere „Belastungen“, weil Dein Wegekilometergeld entfällt bzw. falls öffentliche VM genutzt werden, werden die Wegekosten geringer als vor Deinem Umzug.
Hoffe das hilft
Hallo zusammen,
nachfolgend eine detaillierte Schuilderung des Falls:
Vor Umzug einfache Strecke mit PKW 17 km.
Dann Umzug vom Dorf in die Stadt zum Arbeitgeber.
Verkauf des PKW, da Arbeit besser zu Fuss erreichbar ist (ca.
2 km) und auf PKW verzichtet werden kann.
FA begündet, dass die Fahrzeitersparnis 15 km im Verhältnis zu
2 km, keine Stunde beträgt und die Tatsache, dass kein Auto
mehr im Eigentum ist, keine Rolle spielt.
Als Begründung der Zeitersparnis wurden alternative
Möglichkeiten, ohne Auto aufgezeigt. Öffentliche
Verkehrsmittel, Fahrrad und zu Fuss. Da ist die tatsächliche
Ersparnis weit über einer Stunde.
Hoffentlich ist der Sachverhalt nun deutlicher.
Bin auf weitere Antworten gespannt.
Danke im Voraus.